PM 2006-213: Sportwetten: Vorbeugen statt hochpokern – GRÜNE fordern mit Änderungsantrag, Landesstelle gegen die Suchtgefahren und Verbraucherberatung einzubeziehen
Das passt nicht zusammen: Geld über Wetteinnahmen einstreichen und es dann für Bekämpfung der Spielsucht ausgeben
Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März geht hervor, dass die staatliche Gesundheitsfürsorgepflicht und die uneingeschränkte Werbung für Sportwetten nicht im Einklang stehen.
„Mit der einen Hand Geld über die Wetteinnahmen einstreichen und es mit der anderen Hand bei der Bekämpfung der Spielsucht wieder ausgeben – das passt nicht zusammen“, so Michael Weichert, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN-Fraktion.
In einem Änderungsantrag zum FDP-Antrag ‚Rechtssicherheit für die Veranstalter von Sportwetten‘ (DS 4/5529) fordert daher die GRÜNE-Fraktion, sowohl die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. als auch die Verbraucherberatung Sachsen bei der Gestaltung der zukünftigen Rahmenbedingungen von Sportwetten in Sachsen einzubinden.
„Dadurch wird die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts beanstandete Suchtproblematik in einer Landesregelung aufgegriffen. Kompetente Gesprächs- und Verhandlungspartner werden von Anfang an mit am Tisch sitzen und die angestrebten Ziele im Bereich Jugendschutz und Spielsucht sicherstellen.“
„Damit wird vorgebeugt statt hochgepokert! Der Sachverstand bei der Bekämpfung der Suchtgefahren und dem Verbraucherschutz wird in eine Neuregelung von Anfang integriert und nicht als Alibiveranstaltung nachgeschoben.
Änderungsantrag im vollständigen Wortlaut