Datum: 06. Juli 2006

PM 2006-227: GRÜNEN-Antrag auf Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe für Sozialhilfeempfänger in Heimen abgelehnt

Gestrichene Weihnachtsbeihilfe ist sozialpolitisch nicht verantwortbar
Am Mittwochabend wurde im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages der GRÜNEN-Antrag auf Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe für Sozialhilfeempfänger in stationären Einrichtungen abgelehnt (DS 4/4537). Darin wurde die Staatsregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative aufgefordert.
„Die 2005 ersatzlos gestrichene Weihnachtsbeihilfe ist sozialpolitisch nicht verantwortbar“, kritisiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Kleine Geschenke oder auch nur Telefonate mit der Familie oder Freunden zu Weihnachten sind von dem schmalen monatlichen Taschengeld in Höhe von 80,– Euro kaum möglich.“
Von dem Taschengeld müssen sämtliche persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Postgebühren, Lese- und Schreibmaterialien, Körperpflege und -reinigungsmittel aber auch die Instandhaltung von Kleidung und Schuhen und die Beschaffung von Wäsche und Hausrat von geringem Anschaffungswert bezahlt werden.
„Wir gehen davon aus, dass in Sachsen schätzungsweise 20.000 Personen, davon 11.000 Seniorinnen und Senioren, betroffen sind. Ihnen wurde mit der Ablehnung unseres Antrages die Möglichkeit erschwert, aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese Teilhabe und der Kontakt zu Menschen außerhalb der stationären Einrichtung ist für die Betroffenen ohnehin sehr schwer“, erklärt Elke Herrmann.
Die Weihnachtsbeihilfe ist 2005 im Zuge der Pauschalierung von Leistungen im SGB XII ersatzlos gestrichen worden. Schleswig-Holstein beschritt bereits den Weg einer Bundesratsinitiative. „Sachsen hätte dem Beispiel folgen müssen. Hier geht es um eine kleine Leistung, die aber für jeden Betroffenen mehr Würde und Eigenständigkeit bedeutet hätte“, so die Sozialexpertin abschließend.
Antrag (DS 4/4537) als PDF zum Download