Datum: 14. Juli 2006

PM 2006-235: GRÜNE veröffentlichen ersten Hochschulgesetzentwurf

Wissenschaftsministerium soll Chance zum Neubeginn nutzen
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag veröffentlicht als erste Fraktion einen eigenen Hochschulgesetzentwurf. Die vorgelegte Neufassung des Gesetzes sieht weitreichende Freiheiten der Hochschulen beim Personaleinsatz, bei der Mittelverwendung und der Ausgestaltung der inneren Organisation vor.
„Wir wollen der festgefahrenen Diskussion um das Hochschulgesetz neuen Schwung geben“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion. „Durch die frühzeitige Veröffentlichung unseres Gesetzentwurfs kann die Koalition nun mit der neuen Wissenschaftsministerin die Chance zu einem Neubeginn bei der Novellierung nutzen.“
Die Erarbeitung des grünen Entwurfs erfolgte unter Beteiligung von Studierenden und Hochschullehrern, Gewerkschaften und Hochschulforschern. „In den Gesprächen mit Fachleuten und Betroffenen gab es in vier wesentlichen Punkten Übereinstimmung“, so Gerstenberg.
„Erstens: Die von allen gewünschte größere Autonomie darf nicht gegen die Beteiligungsrechte der Hochschulmitglieder ausgespielt werden. Darum wird etwa das Konzil in veränderter Form beibehalten. Zweitens brauchen die Hochschulen umfassende Freiheiten bei der Ausgestaltung der eigenen Organisationsstrukturen und eine Stärkung der Fachbereiche, um Profilbildungen zu ermöglichen. Zum dritten sollten die Hochschulen wesentlich flexibler mit Personal und Finanzen arbeiten können. Der Gesetzentwurf sieht dementsprechend Globalbudgets und die Möglichkeit von Forschungs- oder Lehrprofessuren vor“, erklärt Gerstenberg. In diesem Zusammenhang gehe das Berufungsrecht an die Hochschulen über. „Die Verbesserung der Studienbedingungen als vierter Schwerpunkt wird unter anderem durch die Einführung eines verbindlichen Angebots an Teilzeitstudiengängen und orientierenden Studieneingangsphasen ermöglicht“, so der hochschulpolitische Sprecher. Darüber hinaus werde die Freiheit von Studiengebühren für das Erststudium bis zum ersten Masterabschluss verankert, um den Hochschulzugang möglichst unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen.
Der veröffentlichte Entwurf geht nach Angaben Gerstenbergs nun den Hochschulen zu. Bis zum Herbst sollen die Reaktionen eingearbeitet und der Gesetzentwurf in den Landtag eingereicht werden. „Wir wollen nun auch eine Diskussion in den Hochschulen selbst anstoßen, damit sie die größte Hochschulreform seit 15 Jahren zu ihrer Sache machen können“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg. „Ich würde mich freuen, wenn wir dadurch auch mehr Offenheit und Transparenz im Wissenschaftsministerium anregen könnten.“
weitere Informationen:


  • Eckpunktepapier zum grünen Gesetzentwurf

  • Entwurf zur Neufassung des Sächsischen Hochschulgesetzes