Datum: 19. Juli 2006

PM 2006-242: Sachsen braucht ein Gewaltschutzgesetz – aber nicht dieses!

GRÜNE enthalten sich wegen mangelnder Qualität des Gesetzentwurfs
„Wir teilen das Grundanliegen der Linksfraktion.PDS zu einem Gewaltschutzgesetz“, so Elke Herrmann, die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Ein ‚Gesetz zur Verbesserung der Prävention und des Schutzes vor häuslicher Gewalt in Sachsen‘ könnte die Situation ganz erheblich verbessern.“
„Aber allein die politische Botschaft nutzt den Betroffenen nichts. Es wäre notwendig gewesen, den Gesetzentwurf nach der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen gründlich zu überarbeiten“, so Herrmann. „Doch die uns heute vorliegende überarbeitete Fassung ist so oberflächlich und ihre juristischen Folgen überhaupt nicht bedacht, dass dem Anliegen in der Umsetzung ein Bärendienst erwiesen wurde.“
„Die Probleme beginnen schon im Paragraph 1 des Gesetzentwurfs:
Nunmehr ist das Problem des ‚Stalkings‘ aufgenommen, aber unter dem Begriff der häuslichen Gewalt. Häusliche Gewalt und Nachstellungen sind aber zwei unterschiedliche Phänomene, die zwar gemeinsam auftreten können, jedoch nicht zwangsläufig gemeinsam auftreten. Zwischen beiden Tatbeständen wird auch im BundesGewaltschutzgesetz unterschieden.“
„In Paragraph 3, ‚Beratungsangebote‘ ist nach wie vor unklar, woran sich ein ‚ausrechendes Angebot flächendeckender und wohnortnaher Beratung‘ misst. Die Aufzählung der zu fördernden Beratungsangebote erweckt stärker den Eindruck von Doppelstrukturen, als von Vernetzung und Ergänzung.“
„Das sind nur Beispiele. Ich könnte die Aufzählung mühelos fortsetzen. Der Gesetzentwurf ist so mangelhaft, dass er nicht durch Änderungsanträge zu verbessern ist. Die GRÜNE-Fraktion wird sich darum enthalten.“