PM 2006-269: Innenminister verzögert Parlamentsbeschluss zur Bleiberechtsregelung
GRÜNE fordern verbindliche Regelung für Ausländerbehörden
Der Beschluss des Landtags zur Bleiberechtsregelung vom 23. Juni, nach dem die Beendigung des Aufenthalts für langjährig in Deutschland lebende Ausländer mit besonderer Sorgfalt zu prüfen ist (Drs. 4/5660), ist für die sächsische Staatregierung offenbar nicht mehr als ein „Feigenblatt“, erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
Auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten zur Umsetzung des Beschlusses über die so genannten Altfälle, erklärte Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) nun, dass „der Abschiebestopp während des Härtefallverfahrens bereits umgesetzt“ und zudem eine „Sensibilisierung der Ausländerbehörden“ für die Anwendung der rechtlichen Normen erfolgt sei.
„Diese Antwort lässt nur einen Schluss zu“, so Elke Herrmann, „Innenminister Buttolo verzögert eine Umsetzung des Beschlusses zur Bleiberechtsregelung.“
„Minister Buttolo scheint ein neues verwaltungstechnisches Instrument für die Umsetzung von Landtagsbeschlüssen eingeführt zu haben: Sensibilisierung von Behörden“, ist Herrmann empört. Der Innenminister hatte in seiner Antwort erklärt, dass darüber hinausgehende Maßnahmen nicht beabsichtigt seien, da es keine gesetzliche Handhabe gebe.
„Warum ist weder ein Erlass noch eine Verwaltungsvorschrift oder ein Arbeitshinweis an die Ausländerbehörden geplant?“, fragt Herrmann. „Was hat die Koalition mit ihrem Antrag eigentlich bezweckt, wenn sie jetzt nicht in der Lage ist, den Beschluss den Ausländerbehörden des Freistaates zu vermitteln“, kritisiert sie die Vorgehensweise scharf. Da es derzeit trotz des Beschlusses keine Regelung gibt, sind die Behörden nicht verpflichtet, ihn zu berücksichtigen.
Elke Herrmann fordert Innenminister Buttolo deshalb auf, sich ein Beispiel an der Berliner Altfallregelung zu nehmen. Da die Innenministerkonferenz voraussichtlich im Spätherbst 2006 eine Regelung für Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, die seit langem in Deutschland leben und von Abschiebung bedroht sind (sogenannte Altfälle), beschließen wird, hat der zuständige Innensenator die Abschiebung von ausreisepflichtigen Familien mit minderjährigen Kindern bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.
In Sachsen wären derzeit mehrere 100 Personen von der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses betroffen.