Datum: 13. September 2006

PM 2006-323: Rudert Innenminister bei Anti-Terror-Datei zurück?

Innenminister Albrecht Buttolo hat heute vor dem Landtag eingestanden, dass das strenge Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst (Landesamt für Verfassungsschutz) auch im Rahmen der Anti-Terror-Datei gilt.
Auf eine Mündliche Anfrage von Johannes Lichdi antwortet der Innenminister, <<(...) Ersucht z. B. das LKA Sachsen aufgrund eines Treffers beim Landesamt für Verfassungsschutz um Freigabe der erweiterten Grunddaten, so hat das Landesamt für Verfassungsschutz zu prüfen, ob auf der Grundlage des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes Übermittlungsverbote bestehen. Hierzu zählen z. B. Verwendungsbeschränkungen aufgrund besonderer gesetzlicher Übermittlungsregelungen. (...)>> (siehe auch Pressemittelung des SMI v. 13.09.06)
Noch im Innenausschuss am 07.09.06 hatte der Innenminister auf ausdrückliche Nachfrage des Abgeordneten Lichdi bestätigt, dass der Verfassungsschutz verpflichtet ist, die angefragten Daten zu übermitteln (siehe auch Grüne- Pressemitteilung-313 vom 08.09.06). Am 04. September hatte Buttolo die Einigung der Innenminister auf die Anti-Terror-Datei vorbehaltlos unterstützt.
„Rudert der Innenminister zurück?“, fragt Johannes Lichdi, der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
Der Abgeordnete rät zur Vorsicht. „Innenminister Buttolo hat nicht deutlich betont, dass er die sächsische Verfassungsgrundlage vor dem Bundesgesetz verteidigen will.“ Herr Buttolo hatte nur auf eine erneute Prüfung verwiesen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. „Ich habe den Eindruck, dass er auf die Aushebelung des entsprechenden sächsischen Verfassungsartikels hofft“, kritisiert Lichdi.