Datum: 21. September 2006

PM 2006-340: Antiterror-Gesetzentwurf des Bundes verstößt gegen die Sächsische Verfassung

Buttolo muss Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst einfordern
„Der gestern vorgelegte Gesetzentwurf des Bundes zur Anti-Terror-Datei verstößt gegen die Sächsische Verfassung“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Zugriffsberechtigt sind nicht nur die deutschen Geheimdienste, das Bundeskriminalamt und die jeweiligen Landeskriminalämter, sondern auch untere Polizeidienststellen.
„Ich fordere Innenminister Buttolo auf, dass er entsprechend seiner Zusage im Landtag, den Gesetzentwurf anhand der Sächsischen Verfassung prüft“, so Lichdi.
Innenminister Albrecht Buttolo hatte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lichdi (GRÜNE) am 13. September im Landtag zugesichert, dass die mit der Sächsischen Verfassung konformen Übermittlungsregelungen zwischen Geheimdienst und Polizeibehörden gewahrt bleiben. Nach dem Gesetzentwurf des Bundes ist es für den automatischen Abruf erweiterter persönlicher Daten aber schon ausreichend, dass der jeweilige Behördenleiter aufgrund bestimmter Tatsachen einschätzt, dass die sofortige Datenübermittlung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
„Wir werden im Innenausschuss am kommenden Donnerstag Minister Buttolo befragen, wie er der besonderen Verfassungslage in Sachsen im weiteren Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen will“, kündigt Lichdi an.
Nach Ansicht der GRÜNEN-Fraktion ist für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus eine funktionierender Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden notwendig. Die Fraktion drängt dabei aber auf eine Indexdatei, wie von der grünen Bundestagsfraktion vorgeschlagen.
In Art. 83 Abs. 3 S. 1 der Sächsischen Verfassung ist ausdrücklich geregelt, dass es im Freistaat keinen Geheimdienst mit polizeilichen Mitteln gibt. Dies wäre aber bei der umfangreichen Datenvernetzung durch die Anti-Terror-Datei nicht mehr gewährleistet.