PM 2006-345: Abwahl von (Ober)Bürgermeistern – Was nicht funktioniert, müssen Sie ändern, Herr Ministerpräsident!
Die GRÜNE-Fraktion fordert den Ministerpräsidenten zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung auf. „Was nicht funktioniert, müssen Sie ändern, Herr Ministerpräsident“, so Antje Hermenau, die grüne Fraktionschefin. „Ich erwarte nach ihrer begrüßenswerten Einsicht einen Gesetzentwurf der Staatsregierung.“
Ministerpräsident Georg Milbradt hatte sich nach Presseinformationen auf dem Dresdner CDU-Kreisparteitag am Wochenende wie folgt geäußert: <
Hintergrund ist die Diskussion um eine Initiative zur Abwahl des Dresdner Oberbürgermeisters Ingolf Roßberg, die die grüne Stadtratsfraktion angestoßen hat.
„Das Procedere des Abwahlverfahrens von Bürgermeistern funktioniert gar nicht. Es muss endlich der Wirklichkeit angepasst werden“, verlangt Hermenau.
Laut aktueller Sächsischer Gemeindeordnung (Paragraph 51, Absatz 7-9) kann ein Bürgermeister vorzeitig abgewählt werden, wenn mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten seiner Gemeinde dafür stimmen. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines Bürgerbegehrens oder eines Beschlusses des Gemeinderats mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der Stimmen aller Mitglieder.
Fast alle Abwahlverfahren gegen Bürgermeister und Landräte sind in Sachsen bisher trotz übergroßer Übereinstimmung in den Gemeinderäten an der zu geringen Wahlbeteiligung gescheitert.
Sächsische Gemeindeordnung