PM 2006-347: Bleiberecht – Total-Absage für Flüchtlinge in Sachsen?
Podiumsdiskussion am Donnerstag in Dresden mit Sächs. Innenministerium
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag will sich weiter für
eine humanitäre Lösung beim Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge
einsetzen. Maßgebliche Innenpolitiker von CDU und SPD von Bund und Ländern sollen sich am letzten Freitag auf eine Regelung geeinigt haben, von der Flüchtlinge in Sachsen weitgehend nicht profitieren können (siehe taz-Artikel vom 25.09., unten).
„Die Forderung nach der selbstständigen Sicherung des Lebensunterhalts als
Grundlage für ein Bleibeberecht, kommt bei der Arbeitsmarktlage in Sachsen einer Total-Absage für Flüchtlinge hier gleich“, kritisiert Elke Herrmann, die migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Ich empfinde es als unmenschlich, gut integrierten Kindern, die zum Teil sogar in Deutschland geboren sind, das Bleiberecht zu verweigern.“
Für Donnerstag hat die GRÜNEN-Politikerin zur Diskussion eingeladen.
„Ich hoffe, mit dem Innenministerium über eine für Sachsen passfähige
Lösung ins Gespräch zu kommen“, so Elke Herrmann.
Anlass für die Einladung waren Äußerungen von Innminister Albrecht
Buttolo Ende August. Demnach sollen nur Familien mit Schulkindern, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland sind und selbstständig ihren Lebensunterhalt sichern können ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.
Für die Podiumsdiskussion „Bleiberechtsregelung 2006 – Perspektiven für
Flüchtlinge“, haben neben Elke Herrmann, Reinhard Boss (Referatsleiter im Sächsischen Innenministerium), Christiane Krebs (Referentin der Sächsischen Ausländerbeauftragten), Nele Allenberg (Juristische Referentin der EKD, Berlin) und Johanna Stoll vom Sächsischen Flüchtlingsrat ihre Teilnahme zugesagt.
Ort: Dreikönigskirche, Haus der Kirche, Hauptstr. 23, Dresden
Zeit: Donnerstag, 28. September, 19.30 Uhr
Die CDU- und SPD-Innenpolitiker von Bund und Ländern sollen sich nach Insiderinformationen darauf geeinigt haben, dass Familien mit Kindern ein
Bleiberecht erhalten, wenn sie seit mindestens sechs Jahren in Deutschland
leben. Wer keine Kinder hat, soll nach acht Jahren Aufenthalt von einem
Bleiberecht profitieren können. Voraussetzungen seien gute Deutschkenntnisse, eine günstige Integrationsprognose und Straffreiheit. Außerdem müssten die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen und die Familien den Lebensunterhalt selbst verdienen.