Datum: 26. September 2006

PM 2006-348: Verfassungsschutzskandal – GRÜNE: Kontrolle durch PKK reicht nicht aus

Bewusster Gesetzesbruch durch den Verfassungsschutz?
Im Skandal um die verfassungswidrige Beobachtung der so genannten  ‚Organisierten Kriminalität‘ (‚OK‘) durch den Verfassungsschutz fordert die GRÜNE-Fraktion Konsequenzen.
„Die Öffentlichkeit sollte sich nicht mit dem Hinweis auf die Behandlung in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) abspeisen lassen. Der Skandal gehört in den Innenausschuss bzw. in den Landtag“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
„Innenminister Albrecht Buttolo legt mit <> (SZ, 26.09.) bewusst die falsche Fährte“, so der Vorwurf Lichdi. „Die sächsische CDU und offenbar auch Teile der Sicherheitsbehörden haben das Verbot der Beobachtung der ‚Organisierten Kriminalität‘ durch den Verfassungsschutz nie akzeptiert. Gibt es bei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission wie dem CDU-Fraktionsvize Frank Kupfer überhaupt den Willen, den Verfassungsschutz zu kontrollieren, wenn er heute in der Freien Presse etwaige Nachteile des Verfassungsgerichtshof-Urteils zur ‚OK‘-Zuständigkeit beklagt?“
„Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der Verfassungsschutz bewusst
das Gesetz gebrochen hat“, so Lichdi. „Bestätigt sich diese Vermutung, dann muss der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Rainer Stock,  entlassen werden.“
„Die Fragestellung, wie der Verfassungsschutz mit den zur ‚OK‘ gesammelten Daten nach der Gesetzesänderung umgegangen ist, hätte in der PKK behandelt werden müssen“, so Lichdi. „Mit einer Kleinen Anfrage vom Freitag, dem 22. September habe ich Antworten genau zu diesem Sachverhalt eingefordert.“ (Drs. 4/6542)
Der grüne Innenpolitiker weist darauf hin, dass Anfragen von Abgeordneten zum Verfassungsschutz unter Hinweis auf Geheimnisschutz und PKK nur unzureichend beantwortete werden (siehe auch Kleine Anfragen des MdL Lichdi, Drs. 4/3835 – 4/3839).
Die GRÜNE-Fraktion ist nicht in der PKK vertreten.
Kleine Anfrage „Verfassungsschutz und ‚Organisierte Kriminalität'“ (Drs 4/6542)