PM 2006-354: Antiterror-Datei – Innenministerium prüft, wo es nichts zu prüfen gibt
Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei verstößt gegen Sächsische Verfassung
In der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat Innenstaatssekretär Dr. Jürgen Staupe auf die Frage des Abgeordneten Lichdi zugesagt, die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes zur Anti-Terror-Datei mit der Sächsischen Verfassung zu prüfen.
Dazu erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:
„Die Zusage der Prüfung durch den Innenstaatssekretär ist ein Ablenkungsmanöver. Das Innenministerium gibt vor, zu prüfen, wo es nichts zu prüfen gibt. Die Sächsische Verfassungslage ist eindeutig: Der vorgelegte Gesetzentwurf des Bundes zur Anti-Terror-Datei verstößt gegen die Sächsische Verfassung. In Art. 83 Abs. 3 S. 1 der Sächsischen Verfassung ist ausdrücklich geregelt, dass es im Freistaat keinen Geheimdienst mit polizeilichen Mitteln gibt. Dies wäre aber bei der umfangreichen Datenvernetzung durch die Anti-Terror-Datei nicht mehr gewährleistet.“