Datum: 05. Oktober 2006

PM 2006-366: GRÜNE wollen kommunale Bürgerentscheide erleichtern – Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht

Bürgerentscheide gehören zum Wesen der Demokratie
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag will die Bürgerentscheide in den sächsischen Kommunen erleichtern.
„Die Möglichkeit von unmittelbaren Entscheidungen bei Sachfragen durch die Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe von Bürgerentscheiden gehört zum Wesen der Demokratie“, so Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Wenn Entscheidungen des persönlichen Lebensumfeldes in Ortschaften, Gemeinden und Kreisen selbst in die Hand genommen werden können, sind mehr Menschen für die Demokratie zu begeistern.“
„Sachsen hat gemeinsam mit Thüringen die höchsten Quoren für die Einleitung von Bürgerentscheiden bzw. Bürgerbegehren“, so Lichdi. „Darum sollen die Quoren für Bürgerbegehren von 15 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.“ Das  Quorum für den Erfolg eines Bürgerentscheids soll laut Gesetzentwurf bei 10 statt bisher bei 25 Prozent liegen.
Auch das Quorum für die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister und Landräte soll von einem Drittel auf 20 Prozent gesenkt werden. „Wir schließen uns der Einschätzung des Ministerpräsidenten an, dass die Abwahl eines Oberbürgermeisters bislang faktisch unmöglich ist“, so der grüne Abgeordnete. „Für den Erfolg eines Bürgerbegehrens soll das derzeit bei 50 Prozent liegende Quorum auf 25 Prozent gesenkt werden. Es kann nicht sein, dass mehr Bürger einer Abwahl zustimmen müssen, als den Bürgermeister gewählt haben.“
Der Gesetzentwurf nimmt eine Vielzahl von Problemen auf, die sich beim jüngsten Bürgerbegehren ‚Elblandkliniken‘ (Lkr. Meißen) gezeigt hatten.
So soll die Frist für die Sammlung von Unterschriften erst nach der förmlichen öffentlichen Bekanntmachung beginnen. Unterschriftenlisten sollen in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ausgelegt werden dürfen.
„Das Innenministerium muss dringend Anforderungen für die Unterschriftenlisten und deren Prüfung festlegen“, fordert Lichdi.
Rudolf Haas, Vertreter des Bürgerbegehrens ‚Elblandkliniken‘ und Kreisvorstandssprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Meißen, weist darauf hin, dass die Gemeinden Unterschriftenlisten bisher höchst unterschiedlich geprüft hätten. „Nach dem auf diese Weise eine große Anzahl von Unterschriften für ungültig erklärt worden sind, hat das Landratsamt die von den Gemeinden bestätigten Unterschriften nochmals geprüft und weitere Unterschriften für ungültig erklärt“, so Haas. „Das ist politische Willkür. In der Konsequenz bedeutet es, dass für den Erfolg des Bürgerbegehrens ein Drittel mehr Stimmen gesammelt werden müssen als derzeit gesetzlich erforderlich.“
Die GRÜNE-Fraktion setzt sich in ihrem Gesetzentwurf auch dafür ein, dass im Abstimmungswahlkampf öffentliche Räume genutzt werden können und plakatiert werden darf. Viele Verwaltungen untersagen das bisher. „Warum soll dieses Privileg nur Parteien im Wahlkampf zustehen?“, fragt Lichdi.
„In unserem Gesetzentwurf schlagen wir zudem ein Abstimmungsheft für jeden Haushalt vor, in dem Befürworter und Gegner des Bürgerentscheids, ihre Argumente vortragen können.“


  • Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

  • Gesetzentwurf „Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerentscheide“  (Drs. 4/6608)