Datum: 06. Oktober 2006

PM 2006-368: UNESCO-Gesetz soll Welterbe in Sachsen wirksam schützen

Klarstellung für künftige UNESCO-Anträge unerlässlich
Die GRÜNE-Fraktion will mit einem ‚Gesetz zum Schutz des UNESCO-Welterbes in Sachsen‘ das Welterbe in Sachsen wirksam schützen.
„Wir wollen klarstellen, dass der Freistaat Sachsen zur Erhaltung seiner Welterbegebiete verpflichtet ist“, so Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Es kann nicht sein, dass die Staatsregierung völkerrechtliche Verträge ignoriert und sich für unzuständig erklärt.“
„Eine klare Regelung ist nach dem Agieren der Staatsregierung beim Welterbe ‚Dresdner Elbtal‘ für die Glaubwürdigkeit künftiger sächsischer Welterbe-Antragstellungen unerlässlich“, so Gerstenberg. „Die Souveränität des Freistaates wird nicht beschnitten, da er ursächlich an der Aufnahme sächsischer Welterbestätten in die Welterbeliste beteiligt ist.“
Der grüne Gesetzentwurf nimmt <> als Gegenstand des Denkmalschutzes in das Sächsische Denkmalschutzgesetz auf. Damit orientiert er sich an einer rechtlichen Regelung im Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet zur Erhaltung aller geschützten Güter, also auch der Weltkulturerbe-Güter. Veränderungen sind möglich, bedürfen aber der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Das Sächsische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege soll um Weltnaturerbe-Gebiete ergänzt werden. Ausgliederungen aus dem Weltnaturerbe sind nach dem unverändert bleibenden Wortlaut des Sächsischen Naturschutzgesetz nicht möglich.
Künftige sächsische Antragstellungen sind im Jahr 2011 möglich. Dafür ist zurzeit die ‚Montanregion Erzgebirge‘ angemeldet. Aber auch Meißen, die Thomaskirche und die Bachstätten in Leipzig, Görlitz/Zgorzelec sowie das Umgebindeland sind Gegenstand der Überlegungen.

Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz des UNESCO-Welterbes in Sachsen“ (Drs. 4/6607)