PM 2006-370: Schwule und Lesben werden in Sachsen weiter diskriminiert – Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft kostet doppelt so viel wie Eheschließung
Gebührenwirrwahr bei Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaften
Seit 1. Oktober 2005 wurden 95 Eingetragene Lebenspartnerschaften begründet. Seit etwa einem Jahr sind auch in Sachsen die Standesämter für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zuständig, bis dahin waren das die Regierungspräsidien. Bei den 23 Standesämtern werden dabei Gebühren nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz, kommunalen Gebührensatzungen oder in einem Fall –Leipzig – sogar ohne Rechtsgrundlage erhoben. In Delitzsch orientiert man sich grundsätzlich an den Kosten für eine Eheschließung mit Auslandsbezug und berechnet eine pauschal einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand pro angefangene halbe Stunde von 12,50 Euro. Dies ergab eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Es war eine boshafte Diskriminierung von Schwulen und Lesben, den Kommunen die Festsetzung der Gebühren zu überlassen“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. Diese sind damit verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben, ein Grundsatz der für Eheschließungen nicht gilt. „Wer eingetragene Lebenspartnerschaften anerkennen will, darf sie nicht durch die Hintertür diskriminieren. Das hätte auch die SPD sehen und gleiche Kosten wie bei Eheschließungen gegen die CDU durchsetzen müssen.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollte daher in das seit dem 1. Oktober 2005 geltende Gesetz eine Regelung aufnehmen, wonach bei Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die gleichen Kosten wie bei Eheschließungen entstehen. Der Landtag lehnte diesen Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. „Die CDU sieht es als Aufgabe des Staates an, ein bestimmtes Partnerschaftsmodell, nämlich die ‚klassische Ehe‘ mit perfiden Mitteln durchzusetzen“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Wir werden einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, um diese unsäglich Diskriminierung abzustellen.“
Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi, „Eingetragene Lebenspartnerschaften“, Drs. 4/6171