PM 2006-385: ‚OK‘ und Verfassungsschutz – Lichdi: Buttolos Rechtsungehorsam entsetzt mich
Warum müssen ‚OK‘-Mitarbeiter jetzt nicht zur Polizei wechseln?
Auf die mündliche Anfrage zur Stellensituation im Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Wegfall der Zuständigkeit für die so genannte ‚Organisierte Kriminalität‘ (‚OK‘), antwortete Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) in der Landtagssitzung am Freitag, dass der gesetzliche Auftrag zur Beobachtung der OK bis zur Gesetzesänderung weiter bestanden habe.
„Dieser Rechtsungehorsam entsetzt mich. Der Innenminister hätte das Verfassungsgerichtshofurteil vom 21. Juli 2005 zum Anlass nehmen müssen, auch organisatorische Änderungen vorzunehmen“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
„Rechtsstaatlich finde ich die Auffassung des Innenministers höchst bedenklich“, so Lichdi. Der Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der letzten Woche eine Rüge ausgesprochen, weil das Landesamt für Verfassungsschutz seine Beobachtungen in keinem der fünf OK-Komplexe eingestellt, sondern die Bewertung des Urteils an die eigene Tätigkeit angepasst hatte. <
Darüber hinaus antwortete der Innenminister, dass das für OK zuständige Dezernat des Verfassungsschutzes aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums vom 29. Mai 2006 zum 13. Juni 2006 aufgelöst wurde; die Mitarbeiter aber weiterhin im Landesamt beschäftigt sind.
„Wenn die Bedrohung durch die organisierte Kriminalität so groß ist, müssten die Mitarbeiter in die Polizei umgesetzt werden, die für Kriminalität zuständig ist“, führt Lichdi aus. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz ist im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich überbesetzt.
„Benutzt der Innenminister und die sächsische CDU das Konstrukt der ‚OK‘ nur als Symbolpolitik?“, fragt der grüne Innenpolitiker.