PM 2006-394: GRÜNE begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe
Länderfinanzausgleich ist damit gesichert
Antje Hermenau, Fraktionschefin und finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN im sächsischen Landtag, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gegen Sanierungshilfen des und Bundes und der Länder für Berlin.
„Damit ist der Länderfinanzausgleich, der für Ostdeutschland existenziell ist, gesichert“, so Hermenau erleichtert.
Die Geberländer hatten gedroht, den Finanzausgleich neu zu verhandeln, wenn sie zu Zahlungen an Berlin verpflichtet worden wären. „Dies hätte Ostdeutschland finanziell nicht verkraftet“, sagt die Finanzpolitikerin.
„Um künftig derartigen Haushaltskrisen in den Ländern vorzubeugen, müssen wir ein effektives Frühwarnsystem entwickeln. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat hierzu bereits im April 2004 ein entsprechendes Gutachten mit geeigneten Indikatoren vorgelegt“, erklärt Hermenau.
„Außerdem benötigen wir einen nationalen Stabilitätspakt, der die Verantwortung der Länder und des Bundes für ihre jeweilige Verschuldung klar festlegt und Sanktionen ermöglicht“, fordert sie. „Als Kontroll- und Sanktionsinstanz bietet sich der Finanzplanungsrat an, um das Frühwarnsystem und den nationalen Stabilitätspakt zu überwachen.“
Der Finanzplanungsrat besteht aus dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft, den Landesfinanzministern, Vertretern von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie einem nicht stimmberechtigten Vertreter der Deutschen Bundesbank.