Datum: 29. Oktober 2006

PM 2006-404: Kosten der Unterkunft (Hartz IV) – Grüne Initiative bringt 12 Millionen Plus für sächsische Kommunen

Die kreisfreien Städte in Sachsen profitieren vom Erfolg eines Landtagsantrags der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag zu den Kosten der Unterkunft (Hartz IV). Das teilte die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (Drs. 4/6543) mit.
Laut Antwort der Staatsregierung verändern sich die Ausgleichszahlungen für 2006 zugunsten der kreisfreien Städte um 12,2 Millionen Euro. Allein Leipzig erhält knapp 6,5 Millionen Euro mehr.
„Mit dem Antrag hat die Fraktion erreicht, dass die tatsächlichen örtlichen Ausgaben für Kosten der Unterkunft als Grundlage für die Zuweisungen der Staatsregeierung an die Kommunen herangezogen werden“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Wir wollten verhindern, dass die Kommunen ALG-II-Empfänger in Billigwohnungen umsiedeln, weil die höheren Kosten der Unterkunft den Städten durch die Staatsregierung nicht angemessen ausgeglichen werden.“
Im Dezember 2005 hatte der Landtag einem Antrag der GRÜNEN-Fraktion zugestimmt, in dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, die Verordnung für die  Kosten der Unterkunft zu überprüfen (Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft).
Die Staatsregierung hat im Juni 2006 die Verordnung überarbeitet.
Kleine Anfrage J. Lichdi, MdL ‚Nettobelastungsermittlungs-VO‘ (Drs. 4/6543
Änderungsantrag ‚Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft‘ (Drs. 4/3653)