Datum: 03. November 2006

PM 2006-409: Stasi-Unterlagengesetz – Gesetzesnovelle ist kein Schlussstrich

Von Geschichtsklitterung früherer Stasi-Mitarbeiter nicht provozieren lassen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat die Kritik an der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes zurückgewiesen.
„Die Gesetzesnovelle bedeutet kein Ende der Aufarbeitung“, so Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. „Für Politiker und Beschäftigte in sensiblen Einrichtungen sind die Überprüfungen auch weiter möglich. Das ist ein tragfähiger Kompromiss. Es sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes 1991 ein breiter politischer Konsens herrschte, dass die Überprüfungen nach 15 Jahren enden sollten.“
„Die abscheuliche Geschichtsklitterung früherer Stasi-Mitarbeiter sollte nicht den Umgang mit den Stasi-Akten beeinflussen“, so der grüne Abgeordnete. Nach seiner Ansicht wäre es unangemessen, die Regelüberprüfungen im Öffentlichen Dienst zu verlängern. Dagegen sprechen auch praktische Gründe, wie die geringe Zahl neuer Hinweise in den letzten Jahren zeigt.
„Die Kritiker der Gesetzesnovelle sollten aufpassen, die bisherige historische Leistung nach der friedlichen Revolution 1989 nicht zu entwerten“, so Gerstenberg. „Unser Weg zur Aufarbeitung einer Diktatur hat international Maßstäbe gesetzt.“ So hätten bis Ende 2004 die Überprüfungen allein in Sachsen etwa 8.700 Hinweise auf eine MfS-Tätigkeit erbracht und in knapp 4.600 Fällen zu personalrechtlichen Konsequenzen geführt. „Im Ergebnis wurde das Ansehen des Rechtsstaats gestärkt.“
„17 Jahre nach dem Herbst 1989 sollte die Frage des offenen und kritischen Umgangs mit den Stasi-Machenschaften in den Mittelpunkt rücken. Das von der DDR-Opposition vertretene „Leben in der Wahrheit“ ist dafür ein angemessener Maßstab – allerdings ein moralischer“, so Gerstenberg.
Der Vorsitzende der Stiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur, Rainer Eppelmann, hatte sich gegen die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes gewandt.