Datum: 03. November 2006

PM 2006-410: Abgeordnetenanklage gegen Prof. Porsch – Wir haben die Entscheidung zu akzeptieren, wir teilen sie aber nicht

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bedauert die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, die Abgeordnetenanklage gegen den Abgeordneten Prof. Peter Porsch aus formalen Gründen abzulehnen.
„Mit dieser Entscheidung des Gerichts bleiben die Vorwürfe gegen Prof. Porsch ungeklärt“, stellt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN-Fraktion fest. „Wir haben die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zu akzeptieren, teilen tun wir sie nicht.“
Gerstenberg wies darauf hin, dass der Sächsische Landtag innerhalb eines Jahres vom Eingang der Akten aus der ‚Birthler-Behörde‘ bis zur Abgeordnetenanklage entschieden hätte. Der Bewertungs- und der Immunitätsausschuss hätten dabei konzentriert gearbeitet.
„Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Vorwürfe gegen Herrn Porsch zu Recht erhoben wurden“, so Gerstenberg. „Wir waren es den Opfern der SED-Diktatur schuldig, uns mit den Stasi-Vorwürfen gegen Herrn Porsch im Sächsischen Landtag auseinander zu setzen. Die Auseinandersetzung über die Rolle der Staatssicherheit muss weiter gesamtgesellschaftlich geführt werden. Letztlich geht es um Fragen der Moral und des Freiheitsverständnisses.“