Datum: 06. November 2006

PM 2006-411: Kriterium für Solidarpaktmittel muss Wachstumswirksamkeit sein

Hermenau fordert Sanktionen bei Zweckentfremdung
Nach dem gestern bekannt gewordenen Kontrollbericht des Bundesfinanzministeriums, wonach die Ostländer 2005 fast die Hälfte der Solidarpaktmittel zweckfremd eingesetzt haben, erklärt Antje Hermenau, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Damit der Osten schnellstmöglich auf die Beine kommt, müssen die verbleibenden Solidarpaktmittel so wachstumswirksam wie möglich eingesetzt werden. Die gültige Unterscheidung in investive und konsumtive Ausgaben wird diesem Ziel nicht gerecht. Es kann nicht sein, dass der Bau eines Verwaltungsgebäudes oder die Anschaffung eines Dienstwagens mit Solidarpaktmitteln möglich ist, die betriebliche Technologieförderung hingegen nicht gefördert werden darf. Mit dem Solidarpakt muss daher die Kofinanzierung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) möglich werden. Das ist bislang nur eingeschränkt der Fall“, so Hermenau.
Auch im Musterland Sachsen sieht die Finanzpolitikerin Verbesserungsbedarf: „Die Infrastruktur ist im Freistaat bereits auf sehr hohem Niveau ausgebaut, so dass von Experten hier keine großen Wachstumsimpulse mehr erwartet werden. Deshalb müssen wir diejenigen Potentiale fördern, die zu höheren Eigeneinnahmen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen führen.“
„Neben einem modernisierten Berechnungsschema brauchen wir Sanktionen bei zweckfremder Mittelverwendung, um die Ostländer auf den finanzpolitischen Pfad der Tugend zurückzuholen. Denkbar ist eine anteilige Verrechnung mit ausstehenden Zahlungen der Folgejahre über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Sanktionszahlungen in einen Fonds einzuzahlen, um best-practice-Modelle zu honorieren“, schlägt Hermenau vor.
Die Solidarpaktmittel dürfen die neuen Länder bisher ausschließlich für Investitionen verwenden. Zuletzt hatte sich das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) dafür eingesetzt, mit Solidarpaktmitteln auch konsumtive Ausgaben wie betriebliche Forschung und Entwicklung zu fördern, da hier ein höherer Beitrag für das Wachstum zu erwarten sei. Das IWH hatte auch ein entsprechendes reformiertes Berechnungsschema vorgelegt.