Datum: 08. November 2006

PM 2006-418: Gesetzentwurf zu Umgang mit psychischen Erkrankungen verfassungsrechtlich problematisch

GRÜNE beantragen Anhörung im Sozialausschuss
Die GRÜNE-Fraktion beantragt heute im Sozialausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten“.
„Dieser Entwurf ist verfassungsrechtlich problematisch, weil damit das Sozialministerium per Rechtsverordnung ermächtigt wird, die Erhebung hochsensibler Daten zu regeln“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Ohne die Anhörung von Experten, kann die GRÜNE-Landtagsfraktion diesen Gesetzentwurf nicht durchwinken.“
„Weil Menschen mit psychischen Erkrankungen in besonderem Maße unseren Schutz brauchen, ist für die Erfassung solcher Daten eine klare gesetzliche Grundlage nötig, die der Landtag beschließen muss. Eine Rechtsverordnung, die nur vom Sozialministerium erstellt wird, genügt nicht und ist aus Gründen des Datenschutzes bedenklich“, erläutert die Sozialpolitikerin.
Der Gesetzentwurf regelt die Einzugsgebiete der psychiatrischen Krankenhäuser, die Tätigkeit der Besuchskommissionen und die Psychiatrieberichterstattung. Berichte müssen derzeit alle 2 Jahre dem Landtag vorgelegt werden. In Zusammenhang mit der Berichterstattung sind Regelungen zur Datenerfassung zu treffen.