Datum: 21. Februar 2006

PM 2006-42: Biomasseforschungszentrums Leipzig – Finanzierungszusage der Staatsregierung völlig ungenügend

Im aktuellen Streit über die Ansiedlung des Biomasseforschungszentrums Leipzig weist die GRÜNE-Fraktion der Staatsregierung in Auswertung einer Kleinen Anfrage im Bundestag erhebliche Mitschuld zu.
„Die Höhe der Finanzzusage des Freistaates ist – mit 150.000 Euro pro Jahr – völlig ungenügend“, so Michael Weichert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Mit diesem Angebot wurde die Ansiedlung in Leipzig mehr behindert als befördert. Der Freistaat hätte sich das Angebot des Bundes nicht entgehen lassen dürfen.“
„Wenn der Bund – wie hier geschehen – 2 Mio. Euro bereitstellt, wäre eine Beteiligung von 400.000 Euro angemessen“, so der Fraktionsvize. „Immerhin geht es um die Schaffung von 50 Arbeitsplätzen für qualifizierte Wissenschaftler. Die sächsische Forschungslandschaft würde in einer Zukunftsbranche enorm gestärkt werden.“
„Die Staatsregierung hat vor Öffentlichkeit und Landtag in der Frage der Finanzierung die Unwahrheit gesagt“, empört sich Weichert. „Es wurde – entgegen ihren Äußerungen – sehr wohl eine Finanzierungszusage durch die Staatsregierung gemacht. Sollte dieses ungenügende Angebot verschwiegen werden?“
In der von der GRÜNEN-Fraktion initiierten Plenardebatte im November 2005 behauptete Ministerin Ludwig, die Staatsregierung könne „keine verbindlichen Zusagen über eine Finanzierung des Freistaates Sachsen“ beim Biomasseforschungszentrum machen (Staatsministerin Ludwig am 11.11. 2005 vor dem Plenum).
Auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion antwortete die Bundesregierung, dass es eine Finanzierungszusage des Freistaates über „eine angemessene Beteiligung für das Deutsche Biomasseforschungszentrum in Höhe von bis zu 150.000 Euro“ gibt. (Staatsminister Tillich in einem Brief v. 14.07.2005 an Staatssekretär Thalheim, nach  DS 16/477 des Deutschen Bundestages vom 19.01.06.)
Die Beteiligung des Landes bei Forschungseinrichtungen des Bundes beträgt mindestens 20%. Bei der Leibnizgemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft beträgt der Landesanteil an der Finanzierung zumeist 50%. Sachsen hat damit zur Ansiedlung des Biomasseforschungszentrums Leipzig einen jährlichen Finanzierungsanteil von weniger als 8% angeboten.