PM 2006-423: Hochschulgesetz – GRÜNE bringen Änderungsantrag ein
Titel ‚Juniorprofessor‘ klare Diskriminierung und praxisfern
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag übt starke Kritik an den vorgesehenen Regelungen zur Juniorprofessur. Die neue Personalkategorie soll den Zugang zur Professur zwar wesentlich zügiger gestalten. „Mit dem geplanten Gesetzentwurf führt die Staatsregierung jedoch eine Juniorprofessur zweiter Klasse ein“, erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion.
In der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses verlangte die Fraktion mit einem Änderungsantrag deshalb eine Revidierung der Regelungen. Werde der Gesetzentwurf dennoch umgesetzt, sieht Dr. Karl-Heinz Gerstenberg wenig Aussichten auf einen Erfolg der Juniorprofessur. „Wer so halbherzig wie die Staatsregierung agiert, riskiert das Scheitern der Juniorprofessur.“
„Allein, dass Juniorprofessoren künftig nicht den Titel ‚Professor‘, sondern ‚Juniorprofessor‘ tragen sollen, ist nicht nur praxisfern sondern eine klare Diskriminierung“, erklärt der Hochschulpolitiker.
Die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigten, dass nur eine konsequente gesetzliche Umsetzung die Juniorprofessur zum Erfolg macht. Doch die Staatsregierung gestaltet die Juniorprofessur nicht nur im Titel unattraktiver als in anderen Ländern. „Die Beibehaltung der Habilitation führt dazu, dass neben der Juniorprofessur weiterhin eine Habilitationsschrift für den Zugang zur ordentlichen Professur verlangt wird. Mit der Einführung des Akademischen Assistenten als faktische Habilitationsstelle sanktioniert man diese Konkurrenz noch“, so Gerstenberg.
Dritter Schwachpunkt sind die unklaren Regelungen zur Evaluation der Juniorprofessuren. Es ist nicht deutlich, nach welchen Verfahren und Kriterien die Leistungen der Juniorprofessur bewertet werden und eine anschließende Übernahme (Tenure-Track) erfolgen kann. „Die sächsischen Juniorprofessoren qualifizieren sich künftig ins Ungewisse hinein“, kritisiert Gerstenberg.
Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes der Staatsregierung