PM 2006-429: GRÜNE legen Gesetzentwurf gegen die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften vor
Kosten für Lebenspartnerschaft von Schwulen oder Lesben sollen nicht von der Willkür der Kommunen abhängen
„Schwule und Lesben dürfen für die Eingehung einer rechtlich abgesicherten Partnerschaft nicht mehr bezahlen als andere Paare, die heiraten“, fordert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Darum legen wir dem sächsischen Landtag nun einen Gesetzentwurf zur Aufhebung dieser diskriminierenden Praxis vor.“
„Derzeit werden in Sachsen von Kommune zu Kommune unterschiedliche Gebühren für die ‚Verpartnerungen‘ erhoben, wie eine Kleine Anfrage ergab“, so Lichdi. „In vielen Fällen sind die Kosten weitaus höher als bei einer Eheschließung.“ So erhebt die Stadt Chemnitz mit 78 Euro die höchste Gebühr. Eine Eheschließung kostet hingegen nur 33 Euro.
„Natürlich bleiben die Gebühren der geringste Teil der Kosten einer ‚Verpartnerung'“, so der grüne Abgeordnete. „Doch uns geht es um die Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Paaren.“
„Für eine Ungleichbehandlung gibt es keinen sachlichen Grund – der Verwaltungsaufwand ist bei Schwulen und Lesben im Freistaat sogar geringer, da, anders als bei der Ehe, kein Lebenspartnerschaftsbuch geführt wird.“
„Nun muss die Koalition Farbe bekennen, ob sie gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen durch unterschiedliche Gebührenerhebungen vorgeht und sich unserem Gesetzentwurf anschließt, oder ob sie weiterhin ihre Perspektive auf ein bestimmtes Partnerschaftsmodell, die klassische Ehe, verengt“, so Lichdi.
In Sachsen gaben sich innerhalb der letzten 12 Monate 93 gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort.
Gesetzentwurf ‚Gesetz zur kostenrechtlichen Gleichstellung der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften und Eheschließungen‘ (Drs. 4/ 6894
Kleine Anfrage ‚Eingetragene Lebenspartnerschaften‘ (Drs. 4/6171)