PM 2006-433: Begrenzung des Hochschulpakts auf 2010 gefährdet Handlungsfähigkeit der Hochschulen
Heutiger Landtagsantrag schlägt Kombination von Direktzahlungen des Bundes mit der schrittweisen Einführung eines Hochschullastenausgleichs vor
Zur heutigen Landtagssitzung liegt der Antrag der GRÜNEN-Fraktion zum ‚Hochschulpakt 2020‘ vor. Die Wissenschaftsminister der Länder hatten sich Ende letzter Woche auf die Unterstützung der ostdeutschen Hochschulen bis zum Jahre 2010 mit 85 Mio. Euro geeinigt.
„Ich warne vor einer Begrenzung des Hochschulpakts bis zum Jahr 2010. Sollten keine darüber hinaus gehenden Einigungen erfolgen, sei die Handlungsfähigkeit der sächsischen Hochschulen massiv gefährdet“, warnt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer und hochschulpolitische Sprecher seiner Fraktion.
Auch die Hochschulrektorenkonferenz hatte gestern eine dringend notwendige Planungssicherheit bis 2020 gefordert.
„Wir schlagen die Kombination von Direktzahlungen des Bundes mit der schrittweisen Einführung eines Hochschullastenausgleichs zwischen den Ländern vor“, so Gerstenberg.
Mit diesem Konzept würden die Vorbehalte einiger Länder gegen einen grundsätzlichen Systemwechsel aufgegriffen. „Unser Vorschlag macht es jedem Land möglich, mittel- bis langfristig die finanziellen Aufwendungen eines Hochschullastenausgleichs zu schultern“, so Gerstenberg. Damit könne ein theoretisches Modell zu einer realen Option werden. „Sachsen ist als Verfechter eines Hochschullastenausgleichs bekannt. Wir erwarten von Wissenschaftsministerin Stange, dass sie jetzt Ernst mit der Umsetzung macht.“
85 Millionen Euro für die ostdeutschen Hochschulen bis 2010 sieht Gerstenberg als „ein erstes Zwischenergebnis“. „Aber die Unterstützung bis 2010 kann bestenfalls ein Anfang sein“, so der grüne Hochschulpolitiker.
„Dringend notwendig sei jedoch eine tragfähige Lösung, die über 2010 hinaus gehe.“
„Der entscheidende Einbruch der Studierendenzahlen in Sachsen wird erst nach 2010 erwartet“, erklärt Gerstenberg. „Hochschulen müssen in langfristigen Zeiträumen denken. Unsicherheit schadet ihrer strategischen Handlungsfähigkeit. Damit droht weiterhin ein Personalabbau nach 2010.“
Die Anwerbung von Studierenden und die weitere Profilbildung der Hochschulen sei durch eine unklare Zukunftsperspektive erschwert.
Antrag ‚Hochschulpakt 2020‘, Drs. 4/6891
Entschließung der Hochschulrektorenkonferenz
http://www.hrk.de/de/presse/95_3537.php
Unter Hochschullastenausgleich wird die Finanzierung der Hochschulen nach dem Herkunftslandprinzip (Bundesländer) in Deutschland verstanden.