Datum: 01. Dezember 2006

PM 2006-455: Staatsregierung will am Landtag vorbei EU-Mittel umschichten

Das Budgetrecht des Parlaments muss gewahrt bleiben 
Nach dem Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2007/2008 wird der Finanzminister ermächtigt, EU-Mittel der neuen Förderperiode von bis zu 10 Mio. Euro ohne Einwilligung des Parlaments umzuschichten (Artikel 1 § 12 Abs.17).
„Das Budgetrecht des Parlaments muss gewahrt bleiben“, kritisiert Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Es kann nicht sein, dass die Staatsregierung am Landtag vorbei einfach EU-Mittel umschichten darf. Zum vorliegenden Gesetzesentwurf habe ich starke verfassungsrechtliche Bedenken.“
Darum wird die GRÜNE-Fraktion am Freitag einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsgesetzentwurf eingereichen. (siehe unten)
Mit der Gesetzesänderung will Hermenau erreichen, dass vor der Genehmigung der Operationellen Programme durch den Landtag und die EU-Kommission, EU-Mittel nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses und des entsprechenden Fachausschusses ausgegeben werden dürfen. Umschichtungen von EU-Mitteln müssten vorher durch den Fachausschuss und Haushaltsausschuss abgesegnet werden.
„Wir fordern mit der Gesetzesänderung erneut, dass die Operationellen Programme vom Landtag genehmigt werden müssen. Bisher wurden dem Landtag seine Mitspracherechte bei der Entscheidung über die Verteilung der EU-Mittel verwehrt“, so die grüne Fraktionschefin. Die Grüne-Fraktion hat daher im Oktober eine Verfassungsklage eingereicht.
Absatz 15 des § 12 des Haushaltsgesetzes, das dem Finanzminister bei der Gründung von Staatsbetrieben zahlreiche Ermächtigungen einräumen soll, hat der juristische Dienst des Landtags bereits als verfassungswidrig gewertet, wenn der Landtag nicht eingebunden wird. 
Insgesamt stehen in der neuen Förderperiode 2007-2013 rund 3,1 Mrd. Euro EFRE-Mittel und rd. 900 Mio. Euro ESF-Mittel bereit.

Änderungsantrag