Datum: 08. Dezember 2006

PM 2006-465: Lichdi stellt Strafanzeige gegen Müller-Milch

Stimmenkauf ist als Wählerbestechung strafbar (StGB Paragraph 108b)
Das Angebot von Sachsenmilch, drei Jahre lang für jeden Haushalt in Wachau jährlich 130 EURO Energiekostenzuschuss zu zahlen, wenn das Müllkraftwerk in Leppersdorf gebaut wird, begründet nach Ansicht des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den Anfangsverdacht der Wählerbestechung.
„Ich stelle Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verdacht auf Wählerbestechung“, erklärt Lichdi, der innenpolitische Sprecher seiner Fraktion. „Es kann nicht sein, dass Konzerne versuchen, Mehrheiten zu kaufen“, so Lichdi. „Die Demokratie ist kein Supermarkt.“
„Stimmenkauf ist als Wählerbestechung strafbar“ (StGB Paragraph 108b).
„Möglicherweise gefährdet diese Wahlbeeinflussung auch die Gültigkeit des Bürgerentscheids“, befürchtet er.
„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger diesen Versuch der Bestechung eine Abfuhr zu erteilen“, so Lichdi.
Die Strafanzeige ist heute bei der Staatsanwaltschaft Dresden per Fax eingegangen.

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§ 108b StGB Wählerbestechung
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http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/108b/108b_StGB_w%E4hlerbestechung.html
§ 108b StGB
Wählerbestechung
Vierter Abschnitt (Allgemeiner Teil)
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.