Datum: 22. Februar 2006

PM 2006-47: Demonstrationsrecht – Vorschlag des Innenministers eindeutig verfassungswidrig

Als „eindeutig verfassungswidrig“ hat Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag den Vorschlag des Innenministers zurückgewiesen, Veranstalter radikaler Demonstrationen mit den Kosten des Polizeieinsatzes zu belasten. „Ein Blick ins Grundgesetz, erleichtert die Rechtsfindung.“
„Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz gilt unabhängig von den politischen Zielen der Demonstration sofern nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird“, so Lichdi. „Das gilt auch für radikale und provokante Meinungen. Deswegen dürfen auch keine weiteren Sanktionen wie z.B. Kosten an das Demonstrationsrecht gebunden werden.“
„Die Demokratie muss so stark sein, dass wir auch widerliche und politisch abzulehnende Meinungen aushalten“, so der Abgeordnete.
„Das mangelnde Rechtsstaatsverständnis des Innenministers ist bedenklich.“
Innenminister Buttolo hatte sich in einem Interview mit der Freien Presse vom 10.02. dafür ausgesprochen, <