Datum: 13. Dezember 2006

PM 2006-473: Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes

Ausnahmeregelung für öffentliche Unternehmen im Wettbewerb streichen
Die GRÜNE-Fraktion begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Koalition zur „Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes“. Danach soll der sächsische Datenschutzbeauftragte nun auch für den privaten Bereich zuständig sein. „Wir verlangen jedoch zwei wesentliche Änderungen“, so Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
So sieht der erste Änderungsantrag vor, dass dem Datenschutzbeauftragten gegen rechtsaufsichtliche Maßnahmen der Staatsregierung ein Klagerecht zusteht. „Diese Klarstellung stärkt die Position des Datenschutzbeauftragten im Interesse der Grund- und Bürgerrechte“, erläutert Lichdi.
„Außerdem fordern wir in einem zweiten Änderungsantrag, dass die Ausnahmeregelung für Unternehmen der öffentlichen Hand, die in Privatrechtsform geführt werden, gestrichen wird. Auch diese Unternehmen müssen der Aufsicht des sächsischen Datenschutzbeauftragten unterliegen“, verlangt der Rechtspolitiker. „Bei den Änderungen geht es uns prinzipiell darum, dass sich der Staat seiner Grundrechtsbindung nicht durch eine Flucht ins Privatrecht entledigen darf.“
Die Qualität des sächsischen Datenschutzgesetzes übersteigt die des Bundesdatenschutzgesetzes gerade im Hinblick auf Übermittlungs- und Einwilligungspflichten der Bürger. Dies ist gerechtfertigt, da das Sächsische Datenschutzgesetz für öffentliche Stellen gilt bzw. nicht-öffentliche, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Die Änderungsanträge Drs. 4/7214 und 4/7215