Datum: 14. Dezember 2006

PM 2006-475: Jugendstrafvollzug braucht personelle und organisatorische Voraussetzungen

GRÜNE bringen Änderungsantrag ein
Die GRÜNE-Fraktion begrüßt grundsätzlich den Antrag der Koalition zum künftigen Sächsischen Jugendstrafvollzug. „Die Koalition hat der Versuchung widerstanden, sich auf dem Rücken der jungen Menschen in sächsischen Haftanstalten, als Hardliner zu profilieren“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Ohne Änderungen und Ergänzungen ist das Gesetzesvorhaben aber nicht umsetzbar.“
Der grüne Änderungsantrag sieht vor, Bildungs- und Ausbildungsangebote für alle Jugendstrafgefangenen anzubieten, nicht nur für diejenigen mit Defiziten. „Durch niedrigschwellige Angebote sollen elementare soziale, motorische, sprachliche und personale Kompetenzen vermittelt werden“, erläutert Herrmann.
Therapieangebote für die 60 bis 80 Prozent suchtkranken oder suchtbelasteten Gefangenen werden im Koalitionsantrag gar nicht erwähnt. Für sie müssen ausreichend Therapieplätze vorhanden sein. „Wann, wenn nicht im Jugendstrafvollzug haben wir die Möglichkeit und den Ansatzpunkt, eine Drogenkarriere zu beenden und Therapieerfolge zu stabilisieren“, fragt Herrmann.
„Außerdem fordern wir, dass über den alles entscheidenden Personalschlüssel der Sächsische Landtag entscheiden muss“, verlangt die Sozialpolitikerin. „Nur eine Aufstockung des Personals und eine Qualifizierung aller Bediensteten garantiert den Erfolg eines Erziehungsvollzuges.“ Dies scheint laut CDU/SPD-Antrag nicht geplant zu sein: Bis 2008 sollen 100 Stellen im Strafvollzug gestrichen werden.
Zur Vorbereitung auf das Gesetzgebungsverfahren hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Woche eine Große Anfrage „Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren und Jugendstrafvollzug in Sachsen“ eingereicht.


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