PM 2006-478: GRÜNE beantragen, Arbeitssuche für geduldete Flüchtlinge zu erleichtern
Bis heute liegt in Sachsen keine Verwaltungsvorschrift zum Bleiberecht vor
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute im Landtag kritisiert, dass die sächsische Staatsregierung bis heute keine Verwaltungsvorschrift zum Bleiberecht vorgelegt hat.
„Ich habe für diese Schlafmützigkeit keinerlei Verständnis“, so Elke Herrmann, die migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Die Mehrzahl der Bundesländer hat dies geschafft, Bremen brauchte ganze drei Tage.“
„Der grüne Antrag zum Bleiberecht liegt heute vor, weil der Innenminister nicht bereit war, unsere Fragen zur Auslegung des Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) zum Bleiberecht im Ausschuss zu behandeln.“
„Wir fordern u.a., dass für die Arbeitssuche der geduldeten Flüchtlinge, auf die der IMK-Beschluss zutrifft, die sog. ‚Residenzpflicht‘ aufgehoben wird“, so Herrmann. „So könnten sie sich außerhalb ihrer Landkreise und Sachsens, um Arbeitsstellen bemühen.“
„Um die Arbeitssuche zu erleichtern, muss den Duldungen der Hinweis hinzugefügt werden, dass im Falle der Zusage von Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird“, fordert die Abgeordnete. „Auch befristete Arbeitsverhältnisse sollten berücksichtigt werden. In Deutschland haben ohnehin nur noch etwa 60% der Beschäftigten ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis.“
Antrag „Bleiberecht für Flüchtlinge in Sachsen“ (Drs. 4/7149)