PM 2006-486: Zahlungsverweigerung der Weihnachtsbeihilfe ist sozialpolitisch nicht verantwortbar
Streit auf Kosten der Bedürftigen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat die Zahlungsverweigerung der Weihnachtsbeihilfe durch den Freistaat als „sozialpolitisch nicht verantwortbar“ kritisiert.
Sozialministerin Helma Orosz hatte die Zahlung an Sozialhilfeempfänger in Heimen trotz Zustimmung Sachsens im Bundesrat abgelehnt (DNN, 19.12.06).
„Es ist ein Skandal, dass sich Staatsregierung und Kommunen auf Kosten der Bedürftigen streiten“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Das Geld steht den Betroffenen 2006 eindeutig zu. Es geht darum, ob sie zu Weihnachten 36 Euro mehr oder weniger haben.“
Ein Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Wiedereinführung der Weihnachtsbeihilfe war im Sommer im Sozialausschuss des Landtages gescheitert (Drs 4/4537). Darin war die Staatsregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative aufgefordert worden.
Herrmann weist darauf hin, dass der Beschluss des Bundesrats zur Zahlung der Weihnachtsbeihilfe nur für 2006 gilt. „Ich halte den Wegfall der Weihnachtsbeihilfe ab 2007 für nicht akzeptabel“, so Herrmann. „Kleine Geschenke oder auch nur Telefonate mit der Familie oder Freunden zu Weihnachten sind von dem schmalen monatlichen Taschengeld in Höhe von 80 Euro kaum möglich.“
Die Weihnachtsbeihilfe war 2005 im Zuge der Pauschalisierung von Leistungen im SGB XII ersatzlos gestrichen worden. In Sachsen sind schätzungsweise 20.000 Personen, davon 11.000 Seniorinnen und Senioren von der ausstehenden Zahlung bzw. dem Wegfall der Weihnachtsbeihilfe betroffen.
Antrag „Weihnachtsbeihilfe für Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe in Stationären Einrichtungen“ (Drs. 4/4537)