PM 2006-99: GRÜNE mit Änderungsantrag zu eigenem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juli 2005
Nach der Anhörung der Sachverständigen zu den Gesetzesentwürfen zur Umsetzung des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juli 2005 im Rechtsausschuss (Januar 2006) legt die GRÜNE-Fraktion morgen einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vor.
„Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Juli 2005 die Regelung des „Großen Lauschangriffs“, also die Aushorchung von Wohnräumen durch Wanzen und Richtmikrofone, für verfassungswidrig erklärt. Dies wurde durch die Experten im Rechtsausschuss bekräftigt“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNE-Fraktion.
Der GRÜNE Änderungsantrag sieht vor, die Definition des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Sinne der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Sächsischen Verfassungsgerichts noch enger und genauer zu beschreiben. Darüber hinaus wird die Pflicht der Behörden zur Benachrichtigung nach Beendigung der Ermittlungen so strikt bestimmt, so dass es keine Ausweichmöglichkeiten mehr gibt.
„Die Punkte unseres Änderungsantrags sind Ergebnisse der Anhörung der Sachverständigen im Januar. Nun erwarten wir, dass die Experten auch bei der Koalition auf offene Ohren hoffen konnten“, so Johannes Lichdi.
Die Koalition legte nach der GRÜNEN Fraktion am 1. Dezember 2005 einen eigenen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juli 2005 vor.
GRÜNER Gesetzentwurf 4_Drs_2859_1_1_10_.pdf