Datum: 22. März 2007

PM 2007-107: Hochschulgesetz der Koalition – Was lange währt, wird nicht immer gut

Gerstenberg: Staatsregierung hat nicht aus Fehlern andere Länder gelernt
Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag üben deutliche Kritik an den Eckpunkten der Staatsregierung zum Hochschulgesetz. Unstrittige Autonomieforderungen wie Globalhaushalte und Berufungsrecht werden zwar erfüllt, die Gestaltung der Gremien läuft jedoch den Interessen der Hochschulmitglieder zuwider.
„Was lange währt, wird nicht immer gut. Die angekündigte Gremienstruktur trägt ganz klar CDU-Handschrift. Wer das Konzil abschaffen und einen Hochschulrat einführen will, der in die wirtschaftlichen Belange der Hochschulen eingreift, kann sich jedoch auf Protest aus den Hochschulen gefasst machen“, erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. Er verweist auf die Stellungnahmen von Fakultäten und Hochschulen zur Arbeitsfassung des Hochschulgesetzes von Dezember 2005, in denen die Einführung unternehmensähnlicher Strukturen abgelehnt wurde.
Die Staatsregierung hat es Gerstenberg zufolge versäumt, aus den Fehlern anderer Bundesländer zu lernen. So habe das ausschließliche Vorschlagsrecht des Hochschulrates für die Rektorwahl an baden-württembergischen Hochschulen bereits zu schwerwiegenden Abstimmungsproblemen und monatelangen Verzögerungen geführt. Positiv beurteilt er die gesetzlich festgeschriebene Studiengebührenfreiheit bis zum Master. „Damit erfüllt die Koalition eine unserer Kernforderungen“, so Gerstenberg.
Den CDU-Forderungen zur Abschaffung der Tarifbindung für Angestellte der Hochschulen erteilt Gerstenberg eine Absage. „Statt die Beschäftigten zu verunsichern, brauchen die Hochschulen Flexibilität im Personaleinsatz und eine Abschaffung des Beamtenstatus von Professoren“, führt der Hochschulpolitiker aus. „Wer exzellente Lehre und Forschung will, braucht motivierte Wissenschaftler. Die CDU handelt fahrlässig, wenn sie mit ihrer überflüssigen Diskussion ein rechtzeitiges Inkraftreten des neuen Hochschulgesetzes gefährdet.“