Datum: 30. März 2007

PM 2007-116: Klage ‚Porsch gegen Gerstenberg‘ vom Hamburger Landgericht abgewiesen

Sieg der freien Meinungsäußerung in der parlamentarischen Demokratie
Das Landgericht Hamburg hat heute seine Entscheidung verkündet, die Unterlassungsklage von Prof. Peter Porsch gegen Karl-Heinz Gerstenberg abzuweisen.
„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg. Das Urteil betrifft nicht nur mich persönlich, sondern es ist ein Sieg für die freie Meinungsäußerung in der parlamentarischen Demokratie“, so Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Näheres zu den Urteilsgründen könne erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils gesagt werden. Es sei zu vermuten, dass das Gericht seine Position aus der mündlichen Verhandlung beibehalten habe, wonach die Äußerungen des Abgeordneten Gerstenberg durch die Freiheit der Abstimmung und der Rede im Parlament (Indemnität) abgedeckt seien. Diese Grundlagen für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten sind durch die Sächsische Verfassung abgesichert (Artikel 55 Abs.1).
„Ich war im Jahr 2006 durch meine Arbeit im Bewertungsausschuss und im Immunitätsausschuss zu der Überzeugung gelangt, dass Prof. Porsch wissentlich und willentlich für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hat. Ein Abgeordneter des Landtages hat das Recht und die Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit zu unterrichten. Zudem hat die Öffentlichkeit ein Recht, zu erfahren, wie sich eine Fraktion in der brisanten Frage einer Abgeordnetenanklage entscheidet und welche Gründe dafür ausschlaggebend sind“, erläutert Gerstenberg.
Besonders bemerkenswert sei, dass die Entscheidung durch eine Zivilkammer des Landgerichts Hamburg getroffen wurde, die dafür bekannt ist, dass sie den Schutz von Betroffenen vor öffentlichen Meinungsäußerungen besonders hoch stellt.
„Mit der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, der die Abgeordnetenanklage gegen Prof. Porsch im November vergangenen Jahres wegen Fristüberschreitung verworfen hat, ist für mich die parlamentarische Auseinandersetzung in dieser Frage beendet. Ich hoffe, dass mit dem heutigen Urteil auch ein Schlusspunkt hinter die juristische Erweiterung dieser politischen Debatte gesetzt wurde“, so Gerstenberg.
Hinweis:
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Die Begründung des Urteils liegt Herrn Gerstenberg leider noch nicht vor.
Hintergrund:
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Prof. Porsch hatte über seine Anwälte beim Landgericht Hamburg Klage gegen Karl-Heinz Gerstenberg eingereicht (Eingang: 10.7.06)
Die Klage bezog sich auf die Pressemitteilung 132/2006 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag (25.04.06)
Zuvor hatte Prof. Porsch in gleicher Angelegenheit eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erwirkt. (16.5.06)
Beanstandete Passagen der Pressemitteilung 132/2006:
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1. „Es besteht kein Zweifel daran, dass Prof. Porsch bewusst und aus freiem Willen Menschen bespitzelt und gefährdet hat. Seine Abschöpfungstheorie hat sich in Luft aufgelöst“
2. „Prof. Porsch hat über lange Jahre als zuverlässiger Informant für die Staatssicherheit gearbeitet.“
„Damit hat sich die Erkenntnis des Bewertungsausschusses bestätigt, dass Prof. Porsch als IM Christoph konspirativ für die Staatssicherheit gearbeitet hat“, so Gerstenberg.
und/oder
3. „Es war für die GRÜNE-Fraktion eine schwierige und verantwortungsvolle Abwägung, ob trotz dieser IM-Tätigkeit von Prof. Porsch eine Weiterführung des Mandats tragbar ist. Diese Abwägung musste im Falle von Prof. Porsch zu seinen Ungunsten ausfallen. Im Umgang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich nicht für einen offenen und kritischen Rückblick, sondern ganz im Stile des MfS für eine Strategie des Leugnens und Vertuschens entschieden.“