Datum: 02. April 2007

PM 2007-119: Hartz-IV-Zimmerschließungen kein Einzelfall – Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird ignoriert

Herrmann: Staatsregierung muss sich für Rechte der Betroffenen einsetzen
Die im Februar 2007 bekannt gewordenen Hartz IV-Zimmerschließungen in Löbau sind kein Einzelfall. Das ergaben Kleine Anfragen von Elke Herrmann, der sozialpolitischen Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag.
„Es ist ein Skandal, dass die Staatsregierung untätig bleibt“, empört sich die grüne Abgeordnete. „Auch Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV-Leistungen haben ein Recht auf Privatsphäre.“
Herrmann erneuert ihre Forderung an die Staatsregierung, im Rahmen der Rechtsaufsicht dafür zu sorgen, dass die betroffenen Mieter wieder alle Zimmer in ihren Wohnungen nutzen können und die Sozialkontrollen unterbleiben müssen.
„Beim Stadtumbau Ost muss endlich die Schaffung kleiner Wohnungen in den Blickpunkt gerückt werden, um mittelfristig das Problem zu lösen“, so Herrmann.
Die vier kleinen Anfragen zu den Zimmerschließungen hatten ergeben, dass die Presseberichte im Februar 2007 keinen Einzelfall beschreiben. In Löbau selbst werden in 95 Wohnungen Zimmer abgesperrt, weitere 55 Personen sind von Zimmerschließungen im Landkreis Löbau-Zittau betroffen. Bei fünf so genannten Bedarfsgemeinschaften hat das Landratsamt Kamenz Zimmerschließungen gemeldet. Und in Borna dürfen 18 Wohnungen nur zum Teil bewohnt werden.
Herrmann weist auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hin, dass die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen sind, wenn keine angemessenen Unterkunftsalternativen am Wohnort zur Verfügung stehen. (Urteil des BSG vom 07. 11. 2006 (Az: B 7b AS 18/06R)).
„Es ist offensichtlich, dass die betroffenen Mieter nicht von der Rechtslage informiert wurden. Sonst hätten sie sich nicht auf diesen Kuhhandel eingelassen“, kritisiert die Sozialpolitikerin. „Dass die Staatsregierung es sogar für rechtmäßig hält, dass diese Wohnungsverkleinerungen auch noch regelmäßig kontrolliert werden, ist ein Skandal. Staatsminister Buttolo hatte diese Praxis in der Antwort auf eine der Kleinen Anfrage als <> bezeichnet.
Kleine Anfragen (Drs. 4/7981, Drs. 4/7982, Drs. 4/7983, Drs. 4/7984)
‚Unterkunftskosten bei Empfängerinnen und Empfänger von SGB I-IV‘