PM 2007-133: GRÜNE legen Vorschläge für größere Personalautonomie der Hochschulen vor
Fakultäten sollen über Einstellungen entscheiden
Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag haben in einem Positionspapier Vorschläge für eine größere Personalautonomie der Hochschulen vorgelegt.
„Beenden sie ihre endlich Phantomdebatte über Dienstherreneigenschaft und Tarifbindung“, fordert Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer und hochschulpolitische Sprecher seiner Fraktion, CDU und SPD auf. „Innovative Lösungen für flexiblen Personaleinsatz und Verantwortung für Mitarbeiter und Hochschullehrer schließen sich nicht aus.“
In dem Positionspapier wird die Abschaffung der Verbeamtung von Professoren und die gleichzeitige Öffnung für Spitzengehälter in einem Wissenschaftstarifvertrag vorgesehen. Über die Einstellung der Mitarbeiter sollen künftig die Fakultäten eigenständig entscheiden.
„Echte Personalautonomie heißt, dass über Einstellungen dort entschieden wird, wo Forschung und Lehre stattfinden. Deshalb müssen Dekane die Dienstvorgesetzteneigenschaft bekommen und die Fakultäten eigenständig Mitarbeiter einstellen können“, so Gerstenberg.
Die GRÜNE-Fraktion schlägt darüber hinaus vor, den Hochschulen freizustellen, ob sie schwerpunktmäßige Lehr- oder Forschungsprofessuren einrichten wollen. „Gerade für die Spitzenforschung an den Universitäten wird entscheidend sein, dass sich exzellente Forscher schwerpunktmäßig und dauerhaft der Forschung widmen können. Anders als die Koalition wollen wir den Hochschulen Freiräume für die Entscheidung darüber einräumen.“
Gerstenberg warnt davor, Ideen um eine Aufhebung der Tarifbindung weiterzuverfolgen: „Die Aufhebung der Tarifbindung für nur eine einzige Hochschule hätte unabsehbare Folgen für die gesamte sächsische Hochschullandschaft. Wenn, wie ursprünglich im Koalitionskompromiss vorgesehen, die TU Dresden in die Lage versetzt wird, Angestellte unter Tarif zu bezahlen und so Mittel zu sparen, könnte dies einen Dominoeffekt auslösen. Lohndumping für alle sächsischen Hochschulen wäre die Folge.“
Die Vorschläge der Fraktion basieren auf dem im Februar eingebrachten GRÜNEN Hochschulgesetz, in dem bereits entsprechende rechtliche Regelungen enthalten sind. Der Gesetzentwurf sieht auch weiterhin eine Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes vor.
Positionspapier der GRÜNEN-Fraktion „Innovation und Verantwortung. Echte personelle Flexibilität für Forschung und Lehre an sächsischen Hochschulen“