PM 2007-136: Anhörung zum grünen Gesetzentwurf „Erleichterung kommunaler Bürgerentscheide“
Klare und einfache Änderungen, um kommunale Bürgerentscheide zu fördern
Die Anhörung zum grünen Gesetzentwurf „Erleichterung kommunaler Bürgerentscheide“ und einem Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS sieht Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion als Bestätigung des grünen Gesetzentwurfs.
„Der grüne Gesetzentwurf enthält klare und einfache Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung, um die unmittelbare Sachentscheidung von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern“, so Johannes Lichdi. „Das wurde auch von denjenigen Sachverständigen bestätigt, die Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung von Bürgerbegehren in Sachsen haben.“
„Wir haben uns beim Gesetzentwurf bewusst bemüht, den Verwaltungen die Möglichkeit zu nehmen, mit kleinen Gemeinheiten den Erfolg von Bürgerbegehren zu hintertreiben“, erläutert Lichdi.
Rückenwind für den Gesetzentwurf gab es auch von den Verwaltungswissenschaftlern Dr. Otmar Jung (FU Berlin), Prof. Dr. Geitmann (FH Kehl) und Dr. Peter Neumann (Inst. F. Sachunmittelb. Demokratie, Dresden).
Der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige, Rudolf Haas, führte Beispiele an, wie von Verwaltungen versucht wurde, das Bürgerbegehren zu den Elblandkliniken (Landkreis Meißen) auszubremsen. „Ist die Demokratie auf dem richtigen Weg, wenn das Kürzel <
Nur die Vertreter von Verwaltungen sahen in der Erweiterung von Entscheidungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr für die Demokratie.
Grüner Gesetzentwurf „Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerentscheide“ (Drs. 4/6608)
Eckpunktepapier zum Grünen Gesetzentwurf (Oktober 2006)
(Rudolf Haas, der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige, war Vertreter des Bürgerbegehrens ‚Elblandkliniken‘ im Landkreis Meißen (2006). Er ist seit Februar 2007 Landesvorstandssprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.)