PM 2007-142: Anhörung zur Umwandlung der Sachsen LB in Aktiengesellschaft
Zustimmung nur unter konkreten Bedingungen
Nach Anhörung von Experten, die zur geplanten Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft Stellung nahmen, signalisierten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zustimmung zum Rechtsformwechsel, knüpften daran aber konkrete Forderungen.
Antje Hermenau, Fraktionschefin der GRÜNEN, verlangt von der Staatsregierung eine Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der neuen Aktiengesellschaft. „Der Freistaat ist mehrheitlicher Eigentümer der Bank. Vor zwei Jahren sind allein noch einmal 300 Mio. Euro Landesmittel in die Bank geflossen. Der Landtag sollte daher nicht nur die technischen Entscheidungen – wie von im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehen – sondern auch wesentliche inhaltliche Fragen mitentscheiden.“
Derzeit sieht die Beschlussvorlage der Staatsregierung vor, die Satzung der AG dem Landtag nicht zur Entscheidung vorzulegen.
Auch nach der Umwandlung wird der Freistaat Sachsen weiterhin für die Verbindlichkeiten der Sachsen LB haften. Diese Haftung besteht selbst für den Fall fort, dass der Freistaat in die Rolle eines Minderheitsgesellschafters kommt. „Angesichts der Partnerschaften, die die Sachsen LB zum Beispiel mit der West LB eingehen will, besteht die Gefahr, dass der sächsische Steuerzahler für eine Geschäftspolitik haftet, die seinem Einfluss entzogen wurde. Hier sehen wir auch noch rechtlichen Klärungsbedarf.“
Hermenau regte an, dass die Staatsregierung neben dem Gesetz zur Umwandlung und der Satzung der neuen AG dem Landtag auch einen Corporate Governance Kodex vorlegt, der auch die Transparenz nach innen herstellen soll. „Sicherzustellen wäre ferner, dass Personen in den Aufsichtsrat entsandt werden, die fachlich in der Lage sind, eine international tätige Bank kontrollieren zu können.“
Abschließend verwies Hermenau noch einmal darauf, dass der Umwandlungsbeschluss die letzte Möglichkeit für den Landtag sei, Einfluss auf die künftige Gesellschaft zu nehmen. „Auch nach dem Beschluss über eine Satzung und einen Verhaltenskodex wird der Landtag, nicht alle Risiken ausschließen können, die mit der Umwandlung einer AG und der Haftung des Freistaates zusammen hängen. Angesichts der großen Veränderungen auf den internationalen Märkten müssen wir entscheiden, ob wir die derzeit gute Position der Bank verteidigen. Wir sind guten Willens zuzustimmen, wenn die Staatsregierung ihre Hausaufgaben erledigt hat.“
Hermenau hatte sich schon im Vorfeld der Ausschusssitzung an Finanzminister Metz gewandt und ihn gebeten, im Vorfeld der Ausschusssitzung einen Satzungsentwurf vorzulegen.