Datum: 10. Mai 2007

PM 2007-172: Gentechnik – Imker klagen erfolgreich gegen Saat-Multi

Strategie der Staatsregierung für eine Koexistenz von Gentechnik und konventioneller oder ökologischer Landwirtschaft ist gescheitert
Nach der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, dass Imker und Gemüsemaisanbauer einen Anspruch darauf haben, dass ihre Ernte frei von den geringsten Spuren des Pollens dieses Gen-Mais bleibt, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Abgabe von Saatgut mit gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 an Dritte nur erfolgen darf, wenn die Saatgutfirma Monsanto einen entsprechenden Monitoringplan vorlegt. Im Bescheid heißt es: „Wegen der unmittelbar bevorstehenden Aussaat war eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse aus Zeitgründen erforderlich.“
Michael Weichert, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion: „Die Strategie der Staatsregierung, sich für eine Koexistenz von Gentechnik und konventioneller oder ökologischer Landwirtschaft einzusetzen, ist damit gescheitert. Ich fordere deshalb Staatsminister Stanislaw Tillich auf, schnellstens sicherzustellen, dass das bereits angebaute Saatgut wieder von den Feldern verschwindet.“
„Wir warnen schon lange vor den hohen Risiken der Gentechnik auf den Äckern. Jetzt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Notbremse gezogen. Die Zulassung zum Anbau von MON 810 ist damit faktisch aufgehoben. Jetzt bleibt nur noch der sofortige Rückzug oder die Staatsregierung erlässt ein Flugverbot für Bienen“, erklärt Weichert.
Im Freistaat Sachsen wurden im laufenden Jahr auf über 20 Standorten Genmaisauspflanzungen auf 579 Hektar beantragt. Eine Karte mit den Standorten finden Sie hier: http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/anbau_genpflanzen/gen_mais_anbau_in_deutschland/
Hintergrund
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Imker kämpfen seit längerem für die Berücksichtigung der speziellen Probleme der blütenbestäubenden Insekten im Zusammenhang mit gentechnisch verändertem Saatgut. Zuletzt waren sie gezwungen mit gerichtlichen Schritten gegen den Anbau des Gen-Mais MON 810 der Firma Monsanto vorzugehen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Sie können nun von den Behörden die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen verlangen, die den Anbau grundlegend in Frage stellen.