PM 2007-179: Mängel beim Zugang zum Bleiberecht in Sachsen
Anordnung nur in deutsch und nicht in allen Heimen ausgehängt
In Sachsen bestehen Mängel beim Zugang zum Bleiberecht für Flüchtlinge. Das ergab eine Mündliche Anfrage der Zwickauer Abgeordneten Elke Herrmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Die Bleiberechtsanordnung wurde nach Angaben von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) nicht in allen Asylbewerberheimen ausgehängt; so nicht in Gemeinschaftsunterkünften im Niederschlesischen Oberlausitzkreis, im Weißeritzkreis sowie in der Stadt Hoyerswerda.
Weiterhin sind die Aushänge in Heimen und Ausländerbehörden nur in deutscher Sprache verteilt worden.
„In Sachsen gibt es beim Bleiberechtserlass keine Spur von Weltoffenheit“, so Elke Herrmann, die migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass sich die entsprechenden Behörden keine Mühe geben, Flüchtlinge von ihren Rechten zu informieren.“
„Von geduldeten Flüchtlingen, denen die Teilnahme an Deutschkursen verwehrt wird, wird erwartet, dass sie das Verwaltungsdeutsch der Staatsregierung verstehen“, so Herrmann. „In Sachsen werden nur wenige Flüchtlinge vom Bleiberecht profitieren können. Sollen es noch weniger werden?“
Hintergrund:
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Fragestunde des Landtages, 78. Sitzung, 11.05.2007
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Bleiberecht Elke Herrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
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Wie viele Fälle von wie vielen Antragstellern sind bis zum jetzigen Zeitpunkt positiv im Sinne eines „Bleiberechts“ für langjährig in Sachsen lebende Flüchtlinge aufgrund der Anordnung des Innenministeriums (Verwaltungsvorschrift Bleiberecht 2006) beschieden?
Innenminister Albrecht Buttolo (CDU):
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Auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung wurden im Freistaat bis zum 31. März 2007 in 62 Fällen/ 62 Personen Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Die Anzahl der Anträge wird statistisch nach der Anzahl der Personen erfasst.
Zu ihrer zweiten Frage. Die Anordnung mit ihren Erläuterungen hängt seit Januar 2007 bzw. Anfang Februar 2007 in allen sächsischen Unterkünften in deutscher Sprache aus. Ausgenommen hiervon sind die Landkreise Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Weißeritzkreis sowie die Stadt Hoyerswerda. Diese haben nach Prüfung der Sachlage von einem Aushang in den Gemeinschaftsunterkünften abgesehen, weil die Anzahl der Antragsberechtigten als zu gering angesehen wurde. Dort hängt die Anordnung mit ihren Erläuterungen in den Ausländerbehörden aus.