PM 2007-180: Korruptionsaffäre in Sachsen
Für die entstandene Situation trägt der Verfassungsschutz die Verantwortung
In der Diskussion um eine Korruptionsaffäre in Sachsen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Forderung nach einer zügigen polizeilichen und strafrechtlichen Verfolgung der Ermittlungsansätze bekräftigt.
„Für die entstandene Situation trägt der Verfassungsschutz die Verantwortung“, kritisiert Johannes Lichdi, der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Ich verstehe nicht, warum die Staatsanwaltschaft nicht schon lange vor dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs unterrichtet worden ist. Der Verfassungsschutz hat offensichtlich Quellenschutz vor Aufklärung gesetzt. Der aktuelle Vorgang beweist, dass die Aufklärung von Straftaten nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören darf.“
„Ich erwarte, dass die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, damit die zuständige Staatsanwaltschaft informiert wird“, so Lichdi. „Die morgen tagende PKK sollte den Vorgang nach Paragraph 16 Abs. 3 Satz 5 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes bewerten.“
„Sollten sich die Vorwürfe gegen höchste Politiker- und Justizkreise erhärten, ist ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss notwendig“, so der GRÜNEN-Politiker.
Die Erhebung von Daten im Bereich der so genannten organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz entsprach bis zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs am 21. Juli 2005 der Rechtslage in Sachsen. Danach war die Beobachtung verfassungswidrig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat kein Mitglied in der Parlamentarische Kontrollkommission (PKK), daher ist ihr eine Bewertung der Akten nicht möglich.