Datum: 21. Mai 2007

PM 2007-188: GRÜNE begrüßen eigenständigen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug

Gesetz wird ‚Fördern und Fordern’ nicht gerecht
„Ich begrüße, dass die SPD sich endlich durchgesetzt hat und der Jugendstrafvollzug unabhängig vom Erwachsenenvollzug geregelt wird“, erklärt Elke Herrmann, jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Sächsischen Landtag, zum Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes des sächsischen Justizministers Geert Mackenroth. „Damit wird den Besonderheiten von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern Rechnung getragen.“
„Dem Grundsatz ‚Fördern und Fordern’ wird das vorgelegte Gesetz nicht gerecht. Wir haben es mit Jugendlichen zu tun, die sich bereitwillig an Maßnahmen beteiligen und an ihrer Zukunft arbeiten. Die Jugendstrafgefangenen mit jahrelanger Erfahrung mit Drogen, geringer Motivation und wenig elementarer Bildung benötigen aber zu aller erst eine breit angelegte Förderung z.B. durch umfassende Betreuung. Sie sollten lernen, mit sozialen Konflikten umzugehen. Sie brauchen Angebote zur Ausbildung und Bildung, bevor sie bereit sind, sich Forderungen zu stellen“, kritisiert Elke Herrmann.
„Um Jugendstrafgefangene von ihrer Sucht endgültig zu befreien, sind systematische Drogentests zu wenig. Wenn wir wissen, dass Jugendliche Drogen konsumieren, ist das kein Erfolg. Wir müssen ihnen Therapiemöglichkeiten anbieten“, so die jugendpolitische Sprecherin. „Dazu brauchen wir im Gesetz den Anspruch auf eine Suchttherapie. So schaffen wir für Jugendliche eine wirkliche Chance auf ein drogenfreies Leben. Das könnte nachhaltig auch die Beschaffungskriminalität senken.“
Skeptisch ist Elke Herrmann gegenüber der angekündigten Beteiligung der Gefangenen an der Vollzugsplanung durch „Erörterung der vollzuglichen Maßnahmen durch die Bediensteten“. „Transparenz ist wichtig. Mit Teilhabe hat es aber nichts zu tun, wenn Bedienstete einen Monolog halten und die Beteiligung der Gefangenen im Zuhören besteht“, kritisiert Herrmann.  „Die GRÜNE-Fraktion fordert deshalb, die Jugendlichen schon beim Aufstellen des Förderplans mit einzubeziehen. Ihre Vorstellungen sollen darin eingehen
und der Plan soll alle vier Monate fortgeschrieben werden.“
„Auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, Familienkontakte zu stärken, geht Herr Mackenroth kaum ein. Die optische Überwachung von Besuchern kann das Gegenteil bewirken. Kontakte zur Welt außerhalb des Jugendstrafvollzugs stärkt man sicherlich nicht durch Misstrauen“, kritisiert die jugendpolitische Sprecherin.