Datum: 24. Mai 2007

PM 2007-193: Heimaufsichtsbericht für Sachsen kommt im Sommer

Sozialausschuss stimmt Antrag der GRÜNEN-Fraktion zu
Auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion wurde gestern im Sozialausschuss einstimmig beschlossen, dass die Staatsregierung bis zum 22. Juli dieses Jahres einen aktuellen Tätigkeitsbericht zur Heimaufsicht vorlegen muss.
„Diese Entscheidung war dringend notwendig. Bislang ist in Sachsen kein Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht veröffentlicht worden, obwohl nach der Novellierung des Heimgesetzes von 2001 mindestens zwei überfällig sind“, unterstreicht Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion.
„Die Heimaufsicht spielt bei der Kontrolle und Beratung von Einrichtungen sowie der Unterstützung von Heimbewohnern eine entscheidende Rolle. Diese Arbeit erfordert Transparenz, die in Form von Tätigkeitsberichten geleistet werden muss“, führt die Sozialpolitikerin aus.
„Die Vorfälle im Elsa-Fenske-Heim in Dresden verdeutlichen die Notwendigkeit einer unabhängigen und arbeitsfähigen Heimaufsicht. Hier hat die zuständige Behörde offenbar versagt, da die Missstände nicht von der Heimaufsicht sondern von Schwesternschülerinnen aufgedeckt worden sind. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie die personelle Unterbesetzung“, so Herrmann.
Mit der Heimaufsicht beschäftigt sich auch eine von der GRÜNEN-Fraktion beantragte öffentliche Anhörung im Juni.
Der Antrag ‚Tätigkeitsbericht zur Heimaufsicht im Freistaat Sachsen‘ (Drs. 4/8446)
Der Antrag ‚Künftige Wahrnehmung der Aufgaben der Heimaufsicht im Freistaat Sachsen‘ (Drs. 4/8337)