Datum: 25. Mai 2007

PM 2007-195: Schwule und Lesben werden in Sachsen weiter diskriminiert

CDU und SPD lehnen gleiche Kosten bei Eheschließung und Lebenspartnerschaft ab
Der grüne Gesetzentwurf zur kostenrechtlichen Gleichstellung von Eheschließung und Begründung einer Lebenspartnerschaft wurde in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
„Die CDU hat sich als unwillig erwiesen, die Diskriminierung von Lesben und Schwulen durch unterschiedliche Gebührenerhebung aufzuheben“, kritisiert Johannes Lichdi, der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Hier zeigt sich, dass die sächsische CDU die ‚klassische Ehe’ weiter bevorzugen will. Die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Entwurf des Grundsatzprogramms der CDU ist offenbar nur eine semantische Lockerungsübung.“
„Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir sicherstellen, dass Schwule und Lesben für die Eingehung einer rechtlich abgesicherten Partnerschaft nicht mehr bezahlen, als andere Paare, die heiraten“, erklärt Lichdi.
Der Gesetzentwurf wird abschließend im Juni im Landtagsplenum behandelt.
Seit Oktober 2005 sind in Sachsen nicht mehr die Regierungspräsidien für Verpartnerungen von Lesben und Schwulen zuständig, sondern die Standesämter. Die Gebührenerhebung wurde den Kommunen überlassen. Dies führte dazu, dass in den 23 sächsischen Standesämtern unterschiedliche Gebühren erhoben werden, die zum Teil erheblich über denen einer Eheschließung liegen.
Gesetzentwurf ‚Gesetz zur kostenrechtlichen Gleichstellung der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften und Eheschließungen‘, Drs. 4/6894
Kleine Anfrage ‚Eingetragene Lebenspartnerschaften‘ Drs. 4/6171