PM 2007-200: GRÜNE unterstützen Welterbe-Bemühungen der „Montanregion Erzgebirge“
Welterbe-Gesetz muss Rechtsklarheit gewährleisten
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt ausdrücklich die Bemühungen um die Aufnahme der „Montanregion Erzgebirge“ in die internationale Liste der Welterbestätten. „Diese weltweit einzigartige Region hat das notwendige Potenzial“, erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion (FP, 30.05.07).
„Die Aufnahme in die Liste der Welterbestätten bedeutet nicht das Ende einer Weiterentwicklung der Region. Die ‚Montanregion Erzgebirge‘ ist von vornherein als ein Netzwerk aus Kultur- und Naturdenkmalen geplant, das die UNESCO-Anforderungen an eine ’sich entwickelnde Kulturlandschaft‘ erfüllt“, so der Kulturpolitiker.
„Damit jedoch künftig Streitigkeiten wie um das ‚Dresdner Elbtal‘ vermieden werden können, ist eine klare rechtliche Regelung zum Schutz der Welterbestätten notwendig. Der völkerrechtliche Vertrag, den die UNESCO 1972 mit der Bundesrepublik im Welterbeübereinkommen eingegangen ist, reicht offensichtlich nicht aus“, ist Gerstenberg mit Blick auf das Agieren der sächsischen Staatsregierung überzeugt.
Die GRÜNE-Fraktion hat deshalb 2006 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der vorsieht, künftig alle Weltkulturerbegebiete unter den Schutz des sächsischen Denkmalschutzgesetzes zu stellen. Parallel sollen die Weltnaturerbegebiete in das sächsische Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
Der Freistaat ist damit zum Erhalt der Güter und Gebiete verpflichtet.
„Wenn Sachsen sein internationales Ansehen und seine Glaubwürdigkeit bewahren will, muss es auch ein verlässlicher Vertragspartner sein. Mit dem gesetzlichen Schutz für Welterbestätten würde Sachsen dies endlich unter Beweis stellen. Die Souveränität des Freistaates wird nicht beschnitten, da er an der Aufnahme sächsischer Welterbestätten beteiligt ist“, so Gerstenberg.
Nach der Sommerpause wird eine Experten-Anhörung zum grünen Gesetzentwurf „Zum Schutz des Welterbes in Sachsen“ stattfinden.
Der Gesetzentwurf (Drs. 4/6607)
Das Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf