PM 2007-203: GRÜNE drängen auf konsequente Regelungen im Nichtraucherschutzgesetz
Rauchverbot für den Sächsischen Landtag gefordert
Vor der Anhörung der Nichtraucherschutz-Gesetzentwürfe von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Staatsregierung am Montag, dem 4. Juni, im Sozialausschuss drängt die GRÜNE-Fraktion auf konsequente Regelungen.
„Der Gesetzentwurf der Staatsregierung regelt die Frage der Bedienung in den Raucherräumen nicht“, kritisiert Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie darf in den Raucherräumen – wie in unserem Gesetzentwurf vorgesehen – nur Selbstbedienung zulassen werden.“
„Der Gesetzentwurf der Staatsregierung flankiert zudem die Präventionsprogramme aus dem Sozialministerium nicht konsequent genug“, bemängelt Herrmann. „Rauchverbote in Schulen, Kitas und Sporthallen reichen nicht aus. Der grüne Entwurf beinhaltet auch Rauchverbote auf Spielplätzen und Sportstätten. Die Erwachsenen müssen sich ihrer Verantwortung als Vorbilder für Kinder und Jugendliche gewahr werden.“
Der grüne Gesetzentwurf schlägt zudem ein Rauchverbot für den Sächsischen Landtag vor. „Dazu gibt es keine Alternative, wenn der Gesetzgeber glaubwürdig bleiben will“, so die Abgeordnete. Die GRÜNE-Fraktion hat sich einstimmig auf ein Rauchverbot in ihrem Fraktionsbereich verständigt, falls es zu keiner Regelung für den gesamten Landtag kommen sollte.
Als Sachverständiger für die GRÜNE-Landtagsfraktion ist der Geschäftsführer der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. (SLfG), Stephan Koesling, zur Anhörung geladen. Die SLfG führt für das Sozialministerium Präventionsprogramme gegen Tabakkonsum, wie z.B. ‚Rauchfreie Schule‘, durch.
Eckpunktepapier zum grünen Gesetzentwurf vom Februar 2007
Grüner Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz (Drs. 4/7850)