Datum: 20. Juni 2007

PM 2007-227: Umwandlung der Landesbank

Sachsen bleibt in der Haftung, hat aber nichts mehr zu sagen
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion, im Landtag die Gründungssatzung der künftigen Aktiengesellschaft ‚Landesbank Sachsen AG‘ verabschieden zu lassen, mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Linksfraktion.PDS und FDP enthielten sich.
„Sachsen bleibt in der Haftung, hat aber nichts mehr zu sagen“, kritisiert Antje Hermenau, Fraktionschefin der GRÜNEN den Gesetzentwurf der Staatsregierung und die Ablehnung des Änderungsantrages. „Damit gibt der Landtag seine Einflussmöglichkeiten bei der künftigen Aktiengesellschaft auf. Auf die Rechtsaufsicht der Staatsregierung zu verweisen, ist nur Kosmetik und enthält keine Substanz.“
„Angesichts des bevorstehenden Zusammenschlusses mit der WestLB wäre es im Interesse der sächsischen Steuerzahler enorm wichtig, im Unternehmensgegenstand festzustellen, dass einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der Landesbank AG in Sachsen liegt“, so Hermenau. Dahingehend hatte sich auch der Sächsische Rechnungshof geäußert.
„Die Rechte des Aufsichtrates und das Prüfungsrecht des Rechnungshofes wären ebenso festzulegen.“
„Bleibt der Unternehmensgegenstand der neuen Bank weiter unklar, ist die Wahrung der sächsischen Interessen völlig ungewiss“, so die grüne Fraktionschefin. „Es rächt sich jetzt, dass nach der Affäre der Landesbank der Landtag Mitte 2005 nicht ernsthaft bereit war, durch einen Unterausschuss die Politik der Landesbank zu steuern. Hier hat sich der Landtag selbst entleibt.“
„Wenn sich der erste Hedge-Fond über eine Strohbank in die künftige Aktiengesellschaft einkauft, dann wird das Geschrei groß sein“, prophezeit Hermenau.
Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung