Datum: 20. Juni 2007

PM 2007-228: Heimaufsicht

Heimaufsicht – Wer das Geld gibt, kann nicht unabhängig kontrollieren
Nach der heutigen Anhörung im Sozialausschuss sieht sich die GRÜNE-Fraktion bestätigt, dass die Heimaufsicht nicht von den Regierungspräsidien auf den Kommunalen Sozialverband verlagert werden sollte.
„Die meisten Sachverständigen sind ebenso wie wir der Meinung, dass es damit zu einer Interessenskollision kommt. Der Kommunale Sozialverband kann nicht gleichzeitig Geld an die Heime verteilen und für eine unabhängige Qualitätskontrolle und Aufsicht bürgen“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Wir fordern deshalb, die Verlagerung der Heimaufsicht im Zuge der Verwaltungsreform ersatzlos zu streichen. Sie muss bei der anstehenden Novellierung des Heimgesetzes angemessen geregelt werden“, so die Sozialpolitikerin.
Elke Herrmann kritisierte noch einmal scharf, dass Mitarbeiter der Heimaufsicht aus dem Regierungspräsidium Leipzig auf Anordnung nicht als Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung auftreten durften. „Wie sollen wir denn die Arbeit und daraus resultierende Probleme bewerten, wenn die Fachleute uns nicht Rede und Antwort stehen?“
„Derzeit ist die Heimaufsicht in Sachsen personell so schlecht ausgestattet, dass sie ihren – im bundesweiten Heimgesetz von 2002 festgelegten Auftrag Kontrolle und Beratung – gar nicht erfüllen kann“, führt Herrmann aus. Anteilig 11 Vollzeitmitarbeiter sind momentan für 41.646 Personen in sächsischen Heimen zuständig, davon 3 in Leipzig, rund 5,5 in Dresden und 2 in Chemnitz.