PM 2007-238: Verfassungsänderung bei Organisierter Kriminalität?
Durchsichtiges Ablenkungsmanöver – Verfassung ist nicht das Problem, sondern dass Verfassungsschutz seine Erkenntnisse für sich behalten hat
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Sächsische Verfassung zu ändern und dem Verfassungsschutz wieder allgemein die Beobachtung der Organisierten Kriminalität zu erlauben, als „durchsichtiges Ablenkungsmanöver“ zurückgewiesen. (LVZ/DNN 26.6.)
„Nicht die Verfassung ist das Problem, sondern es besteht der schlimme Verdacht, dass schwerste Straftaten nicht verhindert und aufgeklärt werden konnten, weil der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse für sich behalten hat“, so Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
„Herr Hähle will seinen bedrängten CDU-Minister auf Kosten der Verfassung Luft verschaffen. Denkt man Hähles Vorschlag konsequent zu Ende, bestünde die Gefahr, dass der Verfassungsschutz sein Wissen für sich behalten würde.“
„Sachsen steht der schweren Kriminalität keineswegs hilflos gegenüber, wenn Polizei und Staatsanwaltschaften an ihrer Arbeit nicht gehindert werden. Dann liegen am Ende auch gerichtsverwertbare Akten vor“, so Lichdi.
Ende Mai hatte LKA-Chef Paul Scholz über die Aufklärungsarbeit seiner Behörde gegen die Organisierte Kriminalität berichtet.
„Auf die politische Agenda gehören weder Verfassungsänderungen noch haltlose Angriffe auf den Datenschützer. Auf Sachsen Agenda gehört der Wille zur rückhaltlosen Aufklärung“, so der GRÜNEN-Politiker.